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Stichwort English Beschreibung
Ordnungsbehördengesetz German Regulatory Authorities Act Ordnungsbehördengesetze sind Gesetze auf Ebene der Bundesländer, die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden regeln. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg eine Einschränkung der Aufgaben der klassischen Polizei angestrebt wurde. Diese sollte künftig nicht mehr für alles zuständig sein, was mit „Recht und Ordnung“ zu tun hatte, sondern nur für die akute Gefahrenabwehr und Aufgaben im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Eine Reihe von Bundesländern führte daher das sogenannte Trennsystem ein: Dieses unterscheidet die Polizei von den Ordnungsbehörden, welche bei der normalen Verwaltung angesiedelt sind. Untere Ordnungsbehörden sind die Gemeinden. Bei diesen gibt es dann meist ein Ordnungsamt, aber auch andere Behörden sind für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig (Umweltbehörde, Gesundheitsamt). So sind im Bereich der Bauordnung die Baubehörden für die Gefahrenabwehr zuständig; zu ihren Aufgaben gehört die Erteilung von Baugenehmigungen und das Bauordnungsverfahren, mit dem auf Verstöße gegen das Baurecht reagiert wird. Die Baubehörden haben damit die frühere Baupolizei abgelöst.

Es gibt auch Bundesländer, die das Trennsystem nicht eingeführt haben. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bremen, das Saarland und Sachsen. Hier besteht das sogenannte Einheits- oder Mischsystem. Eigene Ordnungsbehörden existieren nicht. Faktisch gibt es jedoch auch hier eine Trennung: Die Vollzugspolizei wird von den allgemeinen Polizeibehörden unterschieden. Bei letzteren handelt es sich wieder um Verwaltungsbehörden, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen, also solche, die mit der Gefahrenabwehr zu tun haben.