Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist das traditionelle Qualitätsmerkmal eines kompetenten und von Amts wegen anerkannten Sachverständigen. Dies gilt nicht nur im Immobilienbereich, sondern in vielen anderen Gebieten wie Kfz-Schäden, Versicherungsschäden, Gebäudeschäden.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat diese Qualifikation durch Erfahrung, Wissen, Sachverstand sowie Neutralität in seinen Gutachten erworben und dieser Titel darf nur auf Dauer geführt werden, wenn er sich ständiger Weiterbildung und regelmäßiger Überprüfung seiner Qualifikation unterzieht. Mit anderen Worten, er genießt Vertrauen, das er sich verdient hat und immer wieder auch neu unter Beweis stellt. Diesen Titel gibt es speziell und seit langem in Deutschland. (Mehr dazu siehe auch Erläuterungen auf der IHK-Seite des Landes Schleswig-Hostein unter diesem Link.

Was ist nun ein zertifizierter Sachverständiger? Zunächst sei dazu gesagt, daß dieser Titel nicht geschützt ist. Im Prinzip kann sich jeder ausgebildete und von "irgendeiner" Institution zertifizierte Sachverständige so nennen. Um dem Titel  eine Rangstellung zu verschaffen, die mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vergleichbar ist, gibt es eine von Gesetzgeber eingerichtete Institution, die sich nach europäischem Recht darum kümmert, daß Zertifizierungsstellen hinsichtlich Qualität und Kompetenz dem Europäischen Standard für die jeweilige zertifizierte Sparte entsprechen und somit der so zertifizierte Sachverständige nach europäischen Normen ausgebildet und geprüft wurde. Für den Immobiliensektor gilt die DIN EN ISO/IEC 17024:2012. (Vgl. hierzu Webseite Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS und Sprengnetter Zertifitierung GmbH für nähere Informationen.) Hierzu siehe auch die Erläuterungen zur Anerkennung der Zertifizierung auf internationaler Ebene auf der Webseite des Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Ist der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 gleichgestellt mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Hierzu gibt es Gerichtsentscheidungen. In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, die nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgte, einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Eine entsprechende Entscheidung hatte auch das OLG Düsseldorf in 2012 bereits gefällt. (Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11)