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Stichwort English Beschreibung
CO-Warnanlage CO warning system CO-Warnanlagen dienen der Sicherheit der Benutzer von Tiefgaragen und Parkhäusern. Durch Autoabgase besteht dort Vergiftungsgefahr. Die CO-Anlagen überwachen den Kohlenmonoxid-Gehalt in der Raumluft. Überschreitet dieser bestimmte Werte, schaltet die Anlage automatisch die Lüftung ein und gibt ggf. optisch oder akustisch Alarm.

Betreiber von Tiefgaragen und Parkhäusern müssen schon aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht dafür sorgen, dass eine ausreichende Belüftung und ein Schutz vor Kohlenmonoxyd-Vergiftungen gewährleistet sind. Die Garagenverordnungen der Bundesländer schreiben eine ausreichende Belüftung für Garagen und auch die Ausstattung größerer Garagen mit CO-Warnanlagen vor. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte müssen Warnungen der Benutzer stattfinden.

Technische Regelwerke wie etwa die VDI-Richtlinie VDI 2053 „Raumlufttechnische Anlagen für Garagen“ haben keine Gesetzeskraft. Da die VDI-Richtlinie inhaltlich von den Garagenverordnungen der Bundesländer abweicht, setzt ihre Anwendung eine Genehmigung der zuständigen Baubehörde und des Bauherren voraus.

§ 17 der Hamburger Garagenverordnung sieht zum Beispiel vor, dass geschlossene Großgaragen mit nicht nur geringem Zu- und Abgangsverkehr mit CO-Warnanlagen ausgestattet sein müssen. Diese haben so beschaffen zu sein, dass die Nutzer bei einem Kohlenmonoxid-Gehalt der Luft von mehr als 250 ppm über Lautsprecher und durch Blinkzeichen dazu aufgefordert werden, die Garage zügig zu verlassen oder im Stand die Motoren abzustellen.

In diesem Zeitraum müssen die Garagenausfahrten ständig offen gehalten werden und die maschinelle Lüftungsanlage muss laufen. Für CO-Warnanlangen ist eine Ersatzstromquelle Pflicht.

Technische Regelwerke und teilweise auch landesrechtliche Regelungen sehen mindestens einmal im Jahr eine Wartung und Inspektion der Überwachungsanlage entsprechend den Angaben des Herstellers vor. Diese Überprüfungen müssen von fachkundigen Personen ausgeführt werden.