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Stichwort | English | Beschreibung |
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Bankrott | bankruptcy | Mit dem Begriff Bankrott ist umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners gemeint. Der Begriff ist jedoch von der Insolvenz im Sinne der Insolvenzordnung zu unterscheiden. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Bankrott um eine Insolvenzstraftat. Dabei gefährdet der Schuldner durch Verschleierungstaktiken oder Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen die Befriedigung eines oder mehrerer Gläubiger. Es handelt sich um ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt; eine konkrete Gefährdung von Gläubigerforderungen muss nicht nachgewisen werden. Einen Bankrott begeht gemäß § 283 Strafgesetzbuch, wer bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
Die Strafandrohung für dieses Delikt liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Ebenso wird auch bestraft, wer durch eine der oben genannten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt. Auch Unkenntnis schützt in einigen Fällen vor Strafe nicht – wer fahrlässig nicht gewusst hat, dass er überschuldet oder zahlungsunfähig ist, macht sich trotzdem strafbar, wenn er Geld bei Glücksspielen oder Spekulationsgeschäften „verpulvert“, keine Bücher führt oder seinen Bilanzierungspflichten nicht nachkommt. In solchen Fällen beträgt die Strafandrohung zwei Jahre oder Geldstrafe. Dies gilt auch, wenn er dabei fahrlässig handelt und seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zumindest leichtfertig verursacht. Grundsätzlich ist der Bankrott nur strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. § 283a StGB enthält zusätzlich den Straftatbestand des „besonders schweren Bankrotts“. In besonders schweren Fällen wird danach ein Bankrott mit mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Diese Vorschrift kommt in der Regel dann zur Anwendung, wenn der Täter aus Gewinnsucht handelt oder wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer ihm anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt. |