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Stichwort English Beschreibung
Sachwertrichtlinie German guideline for determining the value of material assets (property) Die Sachwertrichtlinie (SW-RL) wurde am 5. September 2012 erlassen und am 18. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gibt Hinweise für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Bezweckt wird damit, eine Ermittlung des Sach- bzw. Verkehrswertes von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen zu erreichen. Auch für die Ableitung der Sachwertfaktoren sollen die Hinweise der Richtlinie gelten. Die Sachwertrichtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinie 2006 (WertR 2006) vom 1. März 2006.

Ausgearbeitet wurde die Sachwertrichtlinie durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände. Ihre Anwendung wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen empfohlen.