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Stichwort English Beschreibung
Nutzungsart occupancy; type of use; method of exploitation Unter Nutzungsart versteht man in der Immobilienwirtschaft die Art und Weise, wie eine Immobilie verwendet wird. Die beiden hauptsächlichen Nutzungsarten sind Wohnen und Gewerbe. Zu der Rubrik Gewerbe gehören klassischerweise Büroimmobilien und Handelsimmobilien, aber auch Industrieimmobilien (zum Beispiel Fabrik- und Logistikimmobilien).

Diese allgemeinen Nutzungsarten Wohnen, Büro, Handel und Industrie lassen sich wiederum unterteilen in verschiedene Immobilienarten (Einfamilienhaus, Reihenhaus, Shopping-Center, Bürohochhäuser, Business-Center, Industrie- und Forschungszentren).

Über diese klassischen Nutzungsarten hinaus gibt es Spezialimmobilien. Dies sind insbesondere Betreiberimmobilien, zum Beispiel gastronomische Einrichtungen, Hotels, Seniorenresidenzen, Kliniken, Flughäfen, Bahnhöfe oder andere Infrastruktur- oder Freizeitimmobilien. Betreiberimmobilien unterliegen bestimmten Besonderheiten und Erfolgsfaktoren (siehe Eintrag: Betreiberimmobilien). Die Nutzungsart wird in der Regel durch die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) festgelegt und nimmt Einfluss auf den Wert der Immobilie.

Neben gemischt genutzten Gebieten in der Bauleitplanung gibt es auch gemischt genutzte Immobilien. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn in einem Wohngebäude im Erdgeschoss Gewerbe betrieben wird. Eine Wohnung darf der Mieter nicht gewerblich nutzen, jedoch dürfen normale Büroarbeiten in gewissem Umfang und wie es der Verkehrssitte entspricht, auch in der Wohnung erledigt werden (siehe auch: Tagesmutter).

Eine Änderung der Nutzungsart kann je nach Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes einer Baugenehmigung bedürfen, sollte die Nutzungsänderung nicht genehmigungsfrei oder verfahrensfrei sein.