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Stichwort English Beschreibung
Bürgersteig pavement; sidewalk Bürgersteige sind Gehwege für Fußgänger, die von Fahrbahnen in der Regel durch Bordsteinkanten abgetrennt sind. Für Bürgersteige gilt nach § 2 der Straßenverkehrsordnung ein Benutzungsverbot für Fahrzeuge. Ausgenommen sind Kinder mit Fahrrädern, die bis zu ihrem achten Lebensjahr Bürgersteige benutzen müssen. Kinder über zehn Jahre dürfen auf Gehwegen nicht fahren. Kinderwagen, Roller und Kinderfahrräder zählen nicht zu Fahrzeugen.

Richtlinien regeln die notwendige Beschaffenheit eines Bürgersteiges, die gegeben sein soll, damit Passanten sich auf Bürgersteigen ohne Probleme bewegen können.

Soweit Bürgersteige an Hausgrundstücke grenzen, besteht für Mieter beziehungsweise Vermieter im Winter bei Schneefall eine Räum- und Streupflicht, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Verkehrssicherungspflicht trifft zwar originär die Gemeinden, diese wälzen sie aber in der Regel auf die Bürger ab.