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Stichwort English Beschreibung
TA-Lärm German Technical Guidelines for Noise Reduction; German Noise Prevention Code In der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - (sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998) sind Immissionsrichtwerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche festgelegt.

Diese Rechtsvorschrift gilt sowohl für genehmigungsbedürftige als auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Hierzu gehört sowohl der Industrie- und Gewerbelärm als auch der Lärm des Verkehrs von Straßen- und Schienenfahrzeugen. Dagegen zählt Lärm durch Heimwerkertätigkeiten als Nachbarschaftslärm. Die Immissionsrichtwerte werden nach verschiedenen, unterschiedlich schutzbedürftigen Gebieten, sowie der Zeit der Lärmeinwirkung differenziert. Hierbei gilt es besonders, die Nachtruhe zu sichern (Tabelle).