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Stichwort English Beschreibung
Zweckverband special-purpose association; specialized administrative union Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dessen Mitglieder sind in der Regel kommunale Gebietskörperschaften, können aber auch Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und natürliche Personen sein. Sie erfüllen auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben bestimmte Spezialaufgaben, die von einzelnen kleineren aber auch mittelgroßen Gemeinden wegen ihrer räumlichen Begrenzung und fehlender Kapazitäten nicht erledigt werden können. Die an einem Zweckverband beteiligten Gemeinden haben eine gewisse Überwachungspflicht hinsichtlich der Aktivitäten. Die Einbindung von privaten Unternehmen und Personen mit entsprechendem Know-how kann im Rahmen von Public Private Partnerships erfolgen.

Beispiele für Aufgabenbereiche von Zweckverbänden: Bildungswesen (Schulen, Gymnasien, Fachoberschulen usw.), Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Verkehrsverbünde, interkommunale Planungsverbände in Bezug auf Flächennutzungspläne (z.B. interkommunale Gewerbegebiete, neuerdings auch Windenergieanlagen, die den Außenbereich mehrerer Gemeinden berühren, Krankenhäuser usw.

Neben der Organisationsträgerschaft durch Zweckverbände gibt es auch Vereine, Kapitalgesellschaften und andere Rechtsformen als Träger interkommunaler Aufgaben.