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Stichwort English Beschreibung
Abfallgruppen waste groups Was zu Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zählt, ist in dessen Anhang I näher bezeichnet, nämlich:
  • Produktions- oder Verbrauchsrückstände soweit sie nachstehend nicht bereits beschrieben werden
  • nicht den Normen entsprechende Produkte
  • Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist
  • Unabsichtlich ausgebrachte oder verlorene oder von einem sonstigen Zwischenfall betroffene Produkte einschließlich sämtlicher Stoffe, Anlageteile usw., die bei einem solchen Zwischenfall kontaminiert worden sind
  • infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder verschmutzte Stoffe (z.B. Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter usw.)
  • nicht verwendbare Elemente (z.B. verbrauchte Batterien, Katalysatoren usw.)
  • unverwendbar gewordene Stoffe (z.B. kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze usw.)
  • Rückstände aus industriellen Verfahren (z.B. Schlacken, Destillationsrückstände usw.)
  • Rückstände von Verfahren zur Bekämpfung der Verunreinigung (z.B. Gaswaschschlamm, Luftfilterrückstand, verbrauchte Filter usw.)
  • Bei maschineller und spanender Formgebung anfallende Rückstände (z.B. Dreh- und Fräsespäne usw.)
  • bei der Förderung und der Aufbereitung von Rohstoffen anfallende Rückstände (z.B. im Bergbau, bei der Erdölförderung usw.)
  • kontaminierte Stoffe (z.B. mit PCB verschmutztes Öl usw.)
  • Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich verboten ist
  • Produkte, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden (z.B. in der Landwirtschaft, den Haushaltungen, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten usw.)
  • kontaminierte Stoffe oder Produkte, die bei der Sanierung von Böden anfallen
  • Stoffe oder Produkte aller Art, die nicht einer der oben erwähnten Gruppen angehören