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Stichwort English Beschreibung
Zustandsstörer disturber of public order; someone who is disturbing the peace Der Begriff Störer bezieht sich im Sprachgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine Person (natürliche oder juristische), durch die Rechtsgüter einer anderen Person beeinträchtigt werden.

Man unterscheidet den Handlungs- und den Zustandsstörer. Letzterer ist Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsberechtigter einer Sache, von der eine Beeinträchtigung für jemand anderen oder dessen Eigentum ausgeht. Diese Beeinträchtigung muss zumindest mittelbar auf dem Willen des Störers beruhen. Beispiel: Ein Grundstückseigentümer stellt an der Grundstücksgrenze eine Reihe von Bienenkörben auf. Der Nachbar weist ihn vergeblich darauf hin, dass dies ein Wohngebiet sei. Die Bienen installieren ihre Einflugschneise über des Nachbarn Terrasse. Diese ist nicht mehr nutzbar. Der Bienenzüchter ist damit Zustandsstörer. Der Nachbar hat gegen ihn einen Anspruch auf Unterlassung der Störung.

Im Polizei- und Ordnungsrecht wird eine Person als Zustandsstörer bezeichnet, welche die tatsächliche Gewalt über ein Tier oder eine Sache hat, von der eine Gefahr für andere Personen oder die öffentliche Ordnung ausgeht (Kampfhund, Tanklastzug mit defekten Bremsen). Die Behörde darf gegen den Störer geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr abzuwenden.
Beispiel: Eine Mietpartei lagerte in ihrer Mietwohnung offene Konservendosen, verdorbene Nahrungsmittel und Müll jeder Art. Nach Beschwerden führte das Ordnungsamt eine Besichtigung durch und stellte eine völlig mit teils organischem Müll und Exkrementen verunreinigte und mit Fliegen verseuchte Wohnung fest. Hilfsangebote an die Bewohner – etwa Entrümpelungshilfe durch städtische Mitarbeiter – wurden abgelehnt. Die Stadt verpflichtete daraufhin den Vermieter, die Missstände zu beseitigen. Sein Widerspruch gegen die entsprechende behördliche Anordnung wurde abgewiesen: Der Mieter sei hier Handlungsstörer, der Eigentümer Zustandsstörer. Der Mieter sei offensichtlich schon finanziell nicht in der Lage, seinen Müll entfernen zu lassen. Es gebe keine Verpflichtung, den Handlungsstörer zuerst zur Beseitigung des Missstandes heranzuziehen. Der Eigentümer könne hier in die Pflicht genommen werden (Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 09.05.2008, Az. 3 L 336/08).

Der Begriff „Störer“ wird auch im Urheberrecht verwendet. So kann man hier zum Zustandsstörer werden, indem man sein kabelloses Netzwerk (WLAN) nicht ausreichend gegen Fremdzugriffe absichert. Dritten kann hier ein Schaden entstehen, wenn der ungesicherte WLAN-Zugang zum illegalen Download von Filmen oder Musik oder für andere Urheberrechtsverletzungen genutzt wird.