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Stichwort English Beschreibung
Superädifikat building erected on land owned by another person Superädifikate sind Gebäude, die auf fremden Grund errichtet sind, ohne ein Erbbaurecht zu sein. Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage eines zeitlich befristeten Nutzungsvertrages (Grundbenützungsübereinkommen). Schuldrechtlich kann es sich um Miete, Pacht oder auch kostenlose Überlassung (Präkarium) handeln. Der Begriff des Superädifikats wird in Österreich verwendet und ist dort in § 435 ABGB definiert. In der Regel handelt es sich um geringwertige Gebäude, die einem bestimmten Zweck dienen (Haus in Kleingartensiedlungen, ein Würstlstand, Spielhalle, Turnhalle, Lagergebäude).

Zu unterscheiden ist in Österreich zwischen dem Superädifikat und dem Baurecht. Das bis 1990 nur auf öffentlichem oder kirchlichem Grund einräumbare Baurecht kann seitdem von privaten Grundstückseigentümern vergeben werden. Das Baurecht wird im Grundbuch an erster Rangstelle eingetragen. Das dingliche Baurecht ist veräußerbar und vererblich. Die Regelungen entsprechen weitgehend denen des Schweizer Baurechts und denen des deutschen Erbbaurechts.

In Deutschland kann auf fremdem Boden ein Gebäude mit einer zeitlich beschränkten Nutzungsdauer errichtet werden. Es wird dann aber nicht wesentlicher, sondern nur Scheinbestandteil des Grundstücks.