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Stichwort English Beschreibung
Pfandbriefbanken mortgage bank Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute, die das Pfandbrief­ge­schäft betreiben. Sie bedürfen der schrift­li­chen Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Nach § 2 PfandBG sind folgende Voraussetzungen für die Er­laub­nis­er­tei­lung zu beachten:

  1. Das Kreditinstitut muss über ein Kernkapital von mindestens 25 Millionen Euro verfügen.
  2. Das Kreditinstitut muss eine Erlaubnis für das Kreditgeschäft haben und dieses voraussichtlich betreiben.
  3. Das Kreditinstitut muss über geeignete Regelungen und Instrumente zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken für die Deckungsmassen und das darauf gründende Emissionsgeschäft verfügen.
  4. Aus dem der Bundesanstalt vorzulegenden Ge­schäfts­plan des Kreditinstituts muss her­vor­ge­hen, dass das Kreditinstitut das Pfandbriefgeschäft regelmäßig und nachhaltig betreiben wird und dass ein dafür erforderlicher organisatorischer Aufbau vorhanden ist.
  5. Der organisatorische Aufbau und die Ausstattung des Kreditinstituts müssen, abhängig von der Reichweite der Erlaubnis, künftigen Pfand­briefe­mis­sio­nen sowie dem Immo­bilien­fi­nan­zie­rungs-, Staatsfinanzierungs- oder Schiffsfinanzierungsgeschäft angemessen Rechnung tragen.

    Für Pfandbriefbanken wird von der BaFin ein Treu­hän­der bestellt, der die Einhaltung der "Deckungs­kon­gru­enz" überwacht. Er muss fachlich ge­eig­net sein, was bei Wirtschaftsprüfern unterstellt wird.

    Nach Angaben der Deutschen Bundesbank belief sich das von deutschen Pfandbriefbanken in Umlauf gebrachte Volumen der Hypothekenpfandbriefe Anfang 2008 auf 150 Milliarden Euro. Die durch­schnitt­liche Umlaufrendite betrug 4,5 Prozent, seit 2009 mit fallender Tendenz.