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Stichwort English Beschreibung
Anliegergebrauch use by adjacent owners Öffentliche Straßen stehen im Gemeingebrauch und können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von jedem benutzt werden. Zusätzliche Rechte für Grundstückseigentümer gewährt der Anliegergebrauch. Dieser wird aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz abgeleitet. Er ist keine Sondernutzung und auch nicht genehmigungsbedürftig. Der Anliegergebrauch umfasst alle Nutzungen der öffentlichen Straße, die im Rahmen der angemessenen Nutzung des eigenen Grundstücks stattfinden.

Davon umfasst sind z.B.:
  • Werbung im Luftraum per Firmenschild
  • Fahrradständer
  • Bauzaun ohne Reklame
  • PKW-Parken am Straßenrand, mehrtägiges Abstellen von Wohnwagen.
Nicht davon umfasst sind z.B.:
  • Werbung im Luftraum für Produkte
  • Schaffung zusätzlicher Zugänge zur Straße
  • Verkaufsstände auf Straße bzw. Gehweg.