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Stichwort English Beschreibung
Energieeffizienz-Richtlinie Energy Efficiency Directive Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (auch: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) hat zum Ziel, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und somit Heizenergie zu sparen, wobei lokale Bedingungen (wie das örtliche Klima) mit einbezogen werden.

Die Richtlinie sollte ursprünglich bis zum 04.01.2006 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieser Termin wurde – insbesondere aufgrund der Diskussionen über den Gebäudeenergieausweis – nicht eingehalten. Umgesetzt wurde die Richtlinie in Deutschland durch die Reform der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese ist am 01.10.2007 in Kraft getreten. Seit 01.10.2009 gilt eine abermals reformierte Version, die für noch größere Energieeinsparungen im Gebäudebereich sorgen soll (EnEV 2009).

Am 8.7.2010 ist eine geänderte Fassung der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in Kraft getreten (Richtlinie 2010/31/EU). Diese verschärft die Anforderungen an den Wärmeschutz bei Gebäuden erneut. In Deutschland wird diese Änderung durch eine Reform des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Die geänderte EnEV soll voraussichtlich 2014 in Kraft treten. Die Energieeinsparverordnung wird jeweils im Rhythmus von zwei bis vier Jahren geändert beziehungsweise verschärft. Geplant sind unter anderem Neuerungen zum Gebäudeenergieausweis.