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Stichwort English Beschreibung
Sonderumlage special assessment; special payment (e.g. for additional repair costs) Die Kosten der laufenden Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums werden aus den gemäß Wirt­schafts­plan – in der Regel monatlich – zu leistenden Hausg­eldvorauszahlungen gezahlt. Die Deckung notwendiger In­stand­hal­tungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgt im Nor­mal­fall aus Mitteln der gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG gebildeten In­stand­hal­tungs­rück­stel­lung.

In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass sowohl die laufenden Hausgeldvorauszahlungen als auch die vor­han­de­ne Instandhaltungsrückstellung nicht ausreichen, um die ent­stan­de­nen Kosten zu decken. Um das Entstehen von Liquiditäts­eng­päs­sen zu vermeiden oder bereits entstandene Lücken zu decken, können die Wohnungseigentümer im Rahmen ord­nungs­ge­mäßer Verwaltung Sonderumlagen in der notwendigen Höhe be­schlie­ßen. Auch eine in ausreichender Höhe vorhandene In­stand­hal­tungs­rück­stel­lung schließt im Einzelfall nicht aus, dass diese bei not­wendigen Instandsetzungsmaßnahmen nur zur Teil­finan­zie­rung in Anspruch genommen und die restlichen Kosten durch Son­der­um­lagen gedeckt werden. Dies ist immer dann als Maßnah­me ordnungsgemäßer Verwaltung anzusehen und folglich mit einfacher Mehrheit zu beschließen, wenn noch weitere In­stand­setzungs­maß­nahmen absehbar sind und insoweit ein gewisses "Polster" zur Finanzierung dieser Maßnahmen erhalten bleiben soll.