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Stichwort English Beschreibung
Werkmietwohnung factory-owned flat Eine Werkmietwohnung / Werkwohnung wird mit Rücksicht auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses vermietet.

Differenziert werden muss zwischen Werkmietwohnungen und Werkdienstwohnungen. Bei einer Werkmietwohnung gibt es zwei separate Verträge: Arbeitsvertrag und Mietvertrag. Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag, endet nicht automatisch auch das Mietverhältnis. Dieses muss – unter Beachtung der mietrechtlichen Sonderregeln der §§ 576 ff. BGB – ebenfalls ausdrücklich gekündigt werden. Bei einer Dienstwohnung richtet sich die Kündigung nach arbeitsrechtlichen Vorgaben.

Der Vermieter kann mit Ende des Arbeitsvertrages mit folgenden besonderen Fristen den Mietvertrag kündigen:

  • Wenn der Mieter weniger als zehn Jahre lang in der Wohnung gewohnt hat und diese für einen anderen Mitarbeiter benötigt wird: drei Monate (d.h. Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats).
  • Wenn das jeweilige Arbeitsverhältnis die Überlassung einer Wohnung in unmittelbarerer Nähe zur Arbeitsstätte erfordert hat und diese jetzt für einen anderen Mitarbeiter benötigt wird: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf dieses Monats (vgl. § 576 BGB).