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Stichwort | English | Beschreibung |
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Wohnungseigentümergemeinschaft | condominium owners' association | Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist eine besondere Personengemeinschaft, deren Mitglieder durch das Sondereigentum an einer Wohnung und das Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum miteinander verbunden sind. Sie entsteht mit der Eintragung des ersten Erwerbers als Eigentümer in das Grundbuch neben dem bisherigen Alleineigentümer, meistens dem Bauträger. Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft im rechtlichen Sinne besteht also erst dann, wenn mindestens zwei Eigentümer in das Grundbuch eingetragen sind. Mitglieder der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft sind somit alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer. Von einer werdenden Wohnungseigentümer-Gemeinschaft spricht man dann, wenn der Bauträger noch als alleiniger Eigentümer aller Wohnungen im Grundbuch eingetragen ist, einzelne Wohnungen aber bereits veräußert worden sind, Kaufverträge abgeschlossen, Auflassungsvormerkungen für die Erwerber eingetragen und der Besitz an den jeweiligen Wohnungen auf die Erwerber übergegangen ist. Auf die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes entsprechend anwendbar. Mit der Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit gemäß § 10 Abs. 6 bis 8 WEG ist die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft in bestimmten Bereichen zum selbstständig handelnden Rechtssubjekt geworden. Das betrifft insbesondere das Handeln im rechtsgeschäftlichen Verkehr, und zwar hinsichtlich der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. |