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Stichwort English Beschreibung
Vergleich comparison; agreement; settlement Gerichtsverfahren enden normalerweise mit einem Urteil. Aber auch ein Vergleich oder Prozessvergleich ist durchaus üblich.

Man unterscheidet:
  • Außergerichtlicher Vergleich: Im Zivilprozess sind im Gegensatz zum Strafprozess die Parteien "Herren des Verfahrens". Sie können sich daher auch außergerichtlich darauf einigen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden und den Rechtsstreit dann für erledigt zu erklären. Auch ein außergerichtlicher Vergleich sollte gerichtlich protokolliert werden. Dadurch wird das Abgesprochene einklagbar.
  • Gerichtlicher Vergleich: Vor Gericht geschlossener Vergleich. Ein derartiges "Abkommen" kommt oft durch die Anregung des Richters zu Stande. Dieser kann z.B. andeuten, dass er die Beweislage zu Gunsten einer Partei nicht für ausreichend hält. Besteht der Beteiligte dann auf "seinem Recht", ohne sich auf einen Vergleich einzulassen, kommt es ggf. zu einem für ihn nachteiligen Urteil.
  • Als Unterart des gerichtlichen Vergleichs existiert seit einiger Zeit der "schriftliche gerichtliche Vergleich". Dabei unterbreitet entweder das Gericht den Parteien vor der Verhandlung einen schriftlichen Vergleichsvorschlag oder dieser wird von den Parteien selbst dem Gericht schriftlich unterbreitet. Nehmen die Parteien an, ist gar keine mündliche Verhandlung mehr notwendig. Es folgt ein Gerichtsbeschluss über das Zustandekommen des Vergleichs. Die Regelung findet sich in § 278 Abs.6 der Zivilprozessordnung.