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Immobilienaktien real estate shares Als Immobilienaktien bezeichnet man Anteile an Aktiengesellschaften, deren Kerngeschäft in der Entwicklung, der Bewirtschaftung, dem Bau oder dem Vertrieb von Immobilien besteht. Es handelt sich oft um Bauunternehmen, Finanzierer, Entwicklungsgesellschaften oder Immobilienholdings. Aber auch große Maklerunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften können in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft auftreten. Einige dieser Unternehmen sind an der Börse notiert; andere nicht. So nutzen zum Beispiel viele Familienunternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft ohne Börsennotierung, da hier kein öffentlicher Handel mit den Aktien gewünscht ist. Oft ist ein schnelleres Wachstum möglich, weil keine Gewinne an außenstehende Aktionäre ausgeschüttet werden müssen und somit mehr flüssiges Kapital zur Verfügung steht.

Für börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften existieren seit 2007 besondere gesetzliche Vorschriften. Diese finden sich im Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz / REITG). Diese Vorschriften beziehen sich allerdings nur auf bestandshaltende Gesellschaften.

Kennzeichnend für diejenigen Immobilienaktiengesellschaften, die Eingang in den DIMAX gefunden haben, ist ein Geschäftsfeld, das mindestens zu 75 Prozent aus Immobiliengeschäften besteht. Hierzu zählen Vermietung und Verpachtung, Immobilienverwaltung, Immobilienhandel, Projektentwicklung und Immobilienberatung.