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Stichwort English Beschreibung
Bodenschätzung soil appraisal; appraisal of farm land Die Bodenschätzung bezieht sich auf landwirtschaftliche Böden, die in Grün- und Ackerland klassifiziert sind. Grundlage ist das (Bodenschätzungsgesetz – BodSchätzG), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.

Für die Bodenschätzung ist das jeweilige „Lagefinanzamt“ zuständig, wobei die Vermessungsämter ihren vermessungstechnischen Beitrag leisten. Ermittelt werden jeweils gesondert für Acker- und Grünland Bodenprofile, die wiederum Grundlage für die Ermittlung von Ertragsmesszahlen sind. Die derzeitigen Schätzergebnisse beziehen sich derzeit auf etwa 2.600.000 Hektar landwirtschaftliche Böden. Zu den landwirtschaftlichen Böden zählen nicht nur Äcker und Wiesen, sondern auch Gärten, Weingärten, Streuwiesen, Sümpfe, soweit landwirtschaftliche nutzbar. Beim Grünland wird beim Zustand des Bodens unterschieden zwischen Sand, lehmiger Sand, Lehm, Ton und Moor. Beim Ackerland wird stärker differenziert in Sand, anlehmiger Sand, lehmiger Sand, strak lehmiger Sand, sandiger Lehm, Lehm, lehmiger Ton(=toniger Lehm), Ton und Moor.

Die Schätzungsergebnisse werden in Ertragsmesszahlen verdichtet. Es handelt sich um das Produkt der Fläche (in ar) und der Wertzahl (1 – 100). 100 ist der ertragsfähigste Boden.

Informieren kann man sich in den Schätzbüchen und den zugehörigen Schätzkarten. Sie werden bei den Liegenschaftsämtern geführt. Die Kaufwerte von Ackerland pro Hektar hängen von der Ertragsmesszahl ab. Sie liegen nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt z.B. bei Flächengrößen von 2 bis 5 Hektar bei einer Ertragsmesszahl von unter 30 bei durchschnittlich 8.595 Euro pro Hektar und bei einer Ertragsmesszahl vom 60 und mehr dagegen bei durchschnittlich 18.334 Euro pro Hektar.

Diese Ergebnisseder Bodenschätzung sind Grundlage für die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ist die Grundsteuer A zu berechnen.