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Stichwort English Beschreibung
Schiedsgericht court of arbitration; arbitration tribunal Unter einem Schiedsgericht versteht man eine – nicht staatliche – Instanz, die ohne formellen Gerichtsprozess bei einem Streitfall hinzugezogen wird mit dem Ziel, diesen möglichst gütlich beizulegen. Ein Schiedsgericht tritt üblicherweise auf Wunsch beider Parteien bzw. aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Absprache zusammen. Seine Entscheidung bezeichnet man als Schiedsspruch.

Handelsrechtliches Schiedsgericht: So gibt es zum Beispiel bei der Hamburger Handelskammer ein Schiedsgericht, das auf Basis einer eigenen Schiedsordnung zusammentritt und Streitigkeiten unter Kaufleuten, aber grundsätzlich auch zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten verhandelt.

Dort entscheidet bei Streitwerten unter 25.000 Euro ein Einzelschiedsrichter über den Streitfall. Sind die Parteien nicht in der Lage, sich auf einen Schiedsrichter zu einigen, wird dieser durch die Kammer bestimmt. Bei einem höheren Streitwert entscheidet ein Dreiergremium; auch dieses kann notfalls durch die Kammer benannt werden. Die Verfahrenskosten richten sich nach einer Gebührenordnung.

Die Schiedssprüche sind verbindlich und können nur bei groben Verfahrensfehlern aufgehoben werden. Sie können auch durch das jeweils zuständige Oberlandesgericht für vollstreckbar erklärt und dann vollstreckt werden. Grundsätzlich sind Schiedsverfahren kostengünstiger als Verfahren über mehrere Instanzen vor staatlichen Gerichten.

Internationales Schiedsgericht: Ein wichtiges internationales Schiedsgericht ist das ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes bzw. Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten). Dieses hat seinen Sitz in Washington D.C. / USA und ist an die Weltbankgruppe angeschlossen. Es entscheidet in Streitfällen hinsichtlich bilateraler Investitionsschutzabkommen. Dies kann zur Folge haben, dass internationale Konzerne die Regierungen von Staaten vor dem ICSID auf Schadenersatz verklagen, wenn diese gesetzliche Regeln ändern, welche Einfluss auf bereits getätigte Investitionen haben – etwa im Umweltbereich.

Schiedsgericht für Baumängel: Bauherren und Bauunternehmer können im Bauvertrag vereinbaren, dass sie etwaige Streitigkeiten untereinander über das Bauvorhaben dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen. In diesem Fall ist ein staatliches Gerichtsverfahren ausgeschlossen. Es gibt mehrere Organisationen, die Schiedsgerichtsverfahren durchführen oder Adressen von Schiedsrichtern bereithalten. Zum Beispiel:

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (www.dis-arb.de),
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (www.dg-baurecht.de),
  • Arge Baurecht im Deutschen Anwaltsverein (www.arge-baurecht.com).

Diese haben jeweils eigene Schiedsgerichtsordnungen, an denen sich der Verfahrensablauf ausrichtet. Schiedsgerichte bestehen meist aus drei Richtern. Der Vorteil für die Parteien liegt in einer deutlich schnelleren Lösung: Das Schiedsgericht hat mehr Zeit für den einzelnen Fall, besteht aus Fachleuten, die sich im Baubereich auskennen und ist nicht an die Arbeitszeiten von Gerichten gebunden. Es gibt keinen jahrelangen Instanzenweg, der Schiedsspruch ist für die Parteien bindend.

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, das die Kosten für eine Schiedsgerichtsentscheidung höher sind als für eine staatliche Gerichtsinstanz. Die Honorare der Richter orientieren sich an den Rechtsanwaltsgebühren, ggf. mit Zuschlägen für den Vorsitzenden. Das Hinzuziehen dritter Parteien ist nur mit deren Zustimmung möglich. Mit Haftpflichtversicherungen sollte zuvor geklärt werden, ob diese sich dem Spruch eines Schiedsgerichts unterwerfen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Streitschlichtung über Schiedspersonen (www.schiedsamt.de).