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Stichwort English Beschreibung
Vorkenntnisklausel (disclosure of) previous knowledge clause (in a broker's contract) Mit einer Vorkenntnisklausel verlangt der Makler von seinem Kunden, ihn sofort zu informieren, wenn er ein angebotenes Objekt bereits kennt. Grundsätzlicher Sinn der Vorkenntnisklausel ist für den Makler, dass er dem Vorkenntniseinwand des Kunden entgeht. Daher enthält die Vorkenntnisklausel üblicherweise die Vermutung zu Gunsten des Maklers, dass dem Kunden das Objekt vorher nicht bekannt war, falls der Kunde seine Vorkenntnis nicht mitteilt.

Die weiteren Ausformungen der Folgen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sind unterschiedlich. Entweder ist geregelt, dass die gesamte Courtage fällig wird. Oder es wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe eines bestimmten Prozentsatz der (voraussichtlichen) Courtage festgelegt. Eine andere Variante ist die Festlegung eines Anspruches auf Ersatz der Aufwendungen, die dem Makler nicht entstanden wären, wenn der Kunde rechtzeitig seine Vorkenntnis mitgeteilt hätte.

Alle diese Klauseln sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers stehen.