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Stichwort English Beschreibung
Bundeskartellamt Federal German Cartel Office/Authority Das Bundeskartellamt ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und hat seinen Sitz in Bonn. Seine Gründung ist auf die Initiativen der ordoliberalen (neoliberalen) Nationalökonomen aus dem Bereich der "Freiburger Schule" zurückzuführen. Deren Grundidee bestand darin, dem Staat aufzuerlegen, einen Ordnungsrahmen für die Wirtschaft schaffen, mit dem der Wettbewerb geschützt und Kartell- beziehungsweise Monopolbildungen verhindert werden sollten.

Das Bundeskartellamt hat mehrere Aufgaben. Hierzu gehören die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht und der Vergaberechtsschutz. Es ist auch zuständig für die Überprüfung von Wettbewerbsregeln, die sich Verbände geben. So hat im Bereich der Immobilienwirtschaft das Bundeskartellamt die IVD Wettbewerbsregeln genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 192 am 12. Oktober 2006.

Im Maklerbereich gibt es die Vorschrift des § 653 BGB, wonach eine Maklerprovision als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Dabei ist der übliche Maklerlohn als vereinbart anzusehen.

Die Vorschrift führt dazu, dass der übliche Lohn zu ermitteln ist. Im Zweifel geschieht dies durch die für dieses Gebiet öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Allerdings kann auch durch Umfragen die Üblichkeit eines Maklerlohns ermittelt werden. Sofern dies durch einen Maklerverband erfolgt, ist darauf zu achten, dass auch Nichtmitglieder in die Befragung mit einbezogen werden, da sonst der Eindruck einer nicht erlaubten Preisabsprache unter den Mitgliedern des Verbandes entsteht.