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Stichwort | English | Beschreibung |
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Aarhus-Konvention | Aarhus Convention | Die Aarhus-Konvention ist eine Vereinbarung der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), in der jeder Person Rechte im Umweltschutz zugeschrieben werden. Durch bessere Beteiligungsrechte der Bevölkerung soll der aktive Umweltschutz verbessert werden und die fehlerhafte Umsetzung von Gesetzen und Richtlinien aufgedeckt werden. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 25.06.1998 in Aarhus, Dänemark, unterzeichnet und trat am 30.10.2001 in Kraft. Die Aarhus-Konvention regelt
Durch das Umweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 (in Kraft seit 14.02.2007) wurden in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Aarhus Konvention geschaffen. Das Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Danach hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Die im Rahmen eines Antrags verlangte Information muss fristgerecht innerhalb eines Monats – bei komplexen Informationen innerhalb von zwei Monaten - erteilt werden. Das ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz setzt verschiedene erforderliche Gesetzesänderungen um. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz sorgt für den Rechtsschutz von Umweltverbänden und Privatpersonen, die sich zu Gunsten des Umweltschutzes engagieren. Diese beiden Gesetze wurden am 9. Dezember 2006 beschlossen. |