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Stichwort English Beschreibung
Heimarbeit cottage industry; telework Eine steigende Anzahl vom Menschen arbeitet von ihrer Wohnung aus. In diesem Bereich gibt es seriöse und unseriöse Arbeitsangebote. Letztere zeichnen sich oft dadurch aus, dass sie die durchzuführende Tätigkeit nicht exakt bezeichnen, einen Anruf bei kostenpflichtigen Telefonnummern erfordern oder dass die Arbeitssuchenden zuerst per Vorkasse Material oder gar die Adressen möglicher Auftraggeber kaufen müssen. Klassisches Beispiel: Montage von Kugelschreibern in Heimarbeit. Hier zahlen viele Menschen einen kleinen Betrag für angeblich benötigtes Material, erhalten nichts (da Kugelschreiber heute maschinell gefertigt werden) und bringen den Fall nicht zur Anzeige, da der Vorgang ihnen peinlich ist. Schlimmer wird es, wenn größere Geldsummen oder erhebliche Arbeitszeit ohne Gegenleistung investiert wurden.

Heimarbeit muss vom Arbeitgeber der zuständigen Behörde – meist dem Gewerbeaufsichtsamt – gemeldet werden. Auch die Beschäftigten sind mit ihrem Namen dort anzumelden. Heimarbeiter unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Die Heimarbeitsausschüsse der Arbeitsämter können Mindestentgelte für Heimarbeitstätigkeiten festlegen. Wichtige Regelungen enthält das Heimarbeitsgesetz. In § 29 dieses Gesetzes wird zum Beispiel eine vom herkömmlichen Arbeitsrecht abweichende Kündigungsfrist abhängig von der Beschäftigungsdauer festgelegt. Überlässt der Auftraggeber dem Heimarbeiter technische Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, dürfen diese Leben und Gesundheit des Beschäftigten nicht gefährden. Zur Umgehung dieser Bestimmungen versuchen einige Arbeitgeber, die Heimarbeiter zur Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes zu bewegen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Regeln für Heimarbeiter auch für sogenannte Hausgewerbetreibende gelten, wenn diese in einem ähnlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber stehen. Dass ein Heimarbeiter sich die benötigten Rohstoffe selbst beschafft, ändert an seiner Heimarbeitereigenschaft und damit an der Geltung der gesetzlichen Vorschriften nichts.