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Stichwort English Beschreibung
Vergleichswertverfahren comparable method of valuation; comparison method; sales comparison approach Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist seit 2009 für Wohnungseigentum, Teileigentum und Ein- und Zweifamilienhäusern das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Hierbei sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die mit dem übertragenen Grundstück hinreichend übereinstimmen. Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Besonderheiten, insbesondere die den Wert beeinflussenden Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art dürfen in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Bei der Immobilienbewertung nach dem Vergleichswertverfahren gibt es zwei Variationen: das Vergleichspreisverfahren und das Vergleichsfaktorverfahren. Beim Vergleichspreisverfahren verwendet man die Verkaufspreise von vergleichbaren Grundstücken. Die Gutachterausschüsse der Gemeinden bilden dazu Vergleichspreise. Teils werden jedoch auch Unterlagen herangezogen, die den Finanzämtern nach Verkäufen ähnlicher Grundstücke vorliegen. Belastungen des Grundstücks werden nicht berücksichtigt. Statt der Vergleichsgrundstücke können Vergleichsfaktoren verwendet werden. Diese werden von den Gutachterausschüssen für vergleichbare Bezugseinheiten wie Raum- und Flächeneinheiten eines Gebäudes festgelegt. Bei Verwendung von nur auf das Gebäude bezogenen Vergleichsfaktoren bezieht man auch den Bodenwert nach § 179 BewG ein. Beim Vergleichsfaktorverfahren errechnet man den Vergleichswert durch Vervielfältigung des Jahresertrages (oder einer anderen Bezugseinheit) des Grundstücks mit dem Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses.