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Stichwort English Beschreibung
Wärmepumpen heat pump; reverse cycle heating system Wärmepumpen gehören zu den Systemen, mit denen erneuerbare Wärmeenergie erzeugt werden kann. Mit Wärmepumpen wird Wärme von einem niedrigeren auf ein höheres Temperaturniveau gehoben, beziehungsweise gepumpt. Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen:

  • die Luft-Wasser-Wärmepumpe; sie gebraucht die rundherum liegende Außenluft als Wärmequelle,
  • die Sole-Wasser-Wärmepumpe, welche die übers Jahr nahezu konstante Erdwärme nutzt,
  • die Wasser-Wasser-Wärmepumpe, welche die Wärme des Grundwassers nutzt.

Die Wärmepumpe entzieht der Außenluft, der Erde oder dem Grundwasser Wärme. Diese wird mit Hilfe eines Ventilators einem Verdampfer zugeführt. Dort wird sie auf das eingesetzte Kältemittel (meist Fluor-Kohlenwasserstoffe oder Propan) übertragen, das dann verdampft. Im Verdichter wird dieser Dampf wiederum komprimiert und dadurch erhitzt. Diese Hitze wird an das Heiz- beziehungsweise Warmwassersystem abgegeben. Der durch die Kompression entstehende Druck wird durch ein Expansionsventil abgebaut und der Kreislauf beginnt mit einem neuen Pumpvorgang. Die gewonnene Wärmeenergie entspricht etwa dem zwei- bis fünffachen der zur Komprimierung erforderlichen Antriebsenergie (Strom, Gas). Neu entwickelte Wärmepumpen können durch eine Umkehrschaltung auch zur Raumkühlung benutzt werden.

Mietrechtlich ist bei der Nachrüstung von Wärmepumpen darauf zu achten, dass der Einbau keine anderweitigen negativen Folgen für das Gebäude hat. So entschied das Oberlandesgericht München, dass eine durch die im Keller eines vermieteten Hauses installierte Wärmepumpe verursachte Schallimmission von über 25 Dezibel im Schlafzimmer des Mieters nicht hinnehmbar sei. Dem Vermieter wurde aufgegeben, für zusätzlichen Schallschutz zu sorgen (Az. 34 Wx 23/07).

Auch andere Urteile beschäftigen sich mit der Lärmerzeugung durch Luftwärmepumpen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. am 26.2.2013, dass eine Luftwärmepumpe mindestens drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten müsse, weil sie baurechtlich einen gebäudeähnlichen Charakter aufweise. Diese Entscheidung ist nicht unbedingt allgemeingültig, kann trotzdem aber von anderen Gerichten übernommen werden. Das Verwaltungsgericht Saarlouis entschied am 1.2.2012, dass eine Verfügung der Bauaufsichtsbehörde wirksam war. Mit dieser war der Eigentümerin eines Einfamilienhauses auferlegt worden, dass die in ihrem Garten unter den Fenstern des Nachbarhauses stehende Wärmepumpe nachts nicht mehr als 35 db/a an Lärm verursachen durfte (Az. 5 K 1528/11).