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Stichwort English Beschreibung
Heim-Mindestbauverordnung minimum building requirements for (old people's/ nursing) homes Die Heim-Mindestbauverordnung von 1978 regelt die baulichen Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige. Ihre Vorschriften gelten für Heime nach der Definition des Heimgesetzes, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen.

Beispiele für Regelungen dieser Verordnung sind:
  • Wohn- und Pflegeplätze müssen unmittelbar von einem Flur aus erreichbar sein.
  • Flure innerhalb eines Geschosses dürfen nicht durch Stufen unterbrochen werden.
  • Flure und Treppen müssen beidseitig feste Handläufe aufweisen.
  • Ein ausreichend dimensionierter Aufzug darf nicht fehlen.
  • Fußbodenbeläge müssen rutschfest sein.
  • Treppenhäuser und Flure müssen über eine Nachtbeleuchtung verfügen.
  • Räume zur Unterbringung von Pflegepatienten sind mit einer Rufanlage an jedem Bett auszustatten.
Behindertengerechte Sanitäranlagen sind Pflicht. Alle Räume müssen angemessen beheizbar sein.