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Stichwort English Beschreibung
Organisationsbeschluss organisational decision Als Organisationsbeschluss gelten zunächst mehrheitlich zu tref­fende Regelungen zur Gewährleistung einer ord­nungs­ge­mäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Ei­gen­tums, auch zur Re­ge­lung eines ord­nungs­ge­mä­ßen Ablaufs der Woh­nungs­eigen­tümer-Ver­samm­lung. Diese Re­ge­lun­gen er­fol­gen zweck­mäßiger­weise in einer mehrheitlich zu beschließenden Geschäftsord­nung.

Soweit nach früherem Recht Organisationsbeschlüsse als "Zitter­beschlüsse" an sich erforderliche Ver­ein­ba­run­gen ersetzt haben, sind diese Beschlüsse nach der BGH-Jahr­hun­dert­ent­schei­dung vom 20.09.2000 (Az. V ZB 58/99) nichtig.