Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Einlagensicherungsfonds deposit guarantee fund Der Einlagensicherungsfonds ist ein bankeninternes Sicherungssystem der deutschen Privatbanken, mit dem das Geld der Kunden vor einem möglichen Vermögens­verfall der Bank geschützt wird. Der in den 70er-Jahren vom Bundesverband Deutscher Banken geschaffene Fonds haftet jedem Kunden gegenüber mit maximal 30 Prozent des Eigenkapitals des jeweiligen Geldinstituts.

Daneben gibt es heute Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Bundesverbandes deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Bausparkassen und der Sparkassen.
Die Einlagensicherung bezieht sich hinsichtlich ihrer Reichweite auf die EU-Mitgliedstaaten mit der Euro-Währung. Gesichert sind Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dies entspricht der Vorschrift des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Danach kann ein Anspruch auf Entschädigung seit dem 1. November 1998 angemeldet werden. Darüber hinaus werden 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften mit einem Gegenwert von bis 20.000 Euro gesichert. Die für die Anlegerentschädigung zuständige Entschädigungseinrichtung befindet sich in Form von Sondervemögen des Bundes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Mittel für den Fonds werden von den beteiligten Banken nach Maßgabe ihrer Größe aufgebracht. Maßgeblich ist dabei das Eigenkapital, das im letzten veröffentlichten Jahresabschluss der Bank ausgewiesen ist. Zu den gesicherten Einlagen zählen alle Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Inhaber­papiere sind nicht geschützt. Für Wertpapierdepots – also auch für Anteile an offenen Immobilienfonds – ist der Einlagensicherungsfonds nicht notwendig, da diese Titel auch bei einer Insolvenz im Eigentum des Anlegers bleiben.