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Stichwort English Beschreibung
Vergabe award (e.g. of a contract); lacing; allocation Die Vergabe von Aufträgen ist in der VOB (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) und in der VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) geregelt. Bei letzterer handelt es sich um Leistungen, die nicht in die Kategorie der Bauleistungen fallen. Auch Leistungen, die einer freiberuflichen Tätigkeit oder einem freiberuflichen Wettbewerb zuzuordnen sind, fallen nicht unter die VOL. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ist in der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) geregelt. Hierzu zählen auch die Architekten- und Ingenieurleistungen. Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen erfolgt in einem besonderen Verhandlungsverfahren oder durch Auslobung eines Wettbewerbs. Sowohl die VOB also auch die VOL und VOF zielen darauf ab, einen Leistungswettbewerb durchzusetzen sowie wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen und die Diskriminierung von Unternehmen zu bekämpfen. Zu unterscheiden ist zwischen der öffentlichen Ausschreibung, der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Bei der öffentlichen Ausschreibung sind allen Mitbewerbern, die sich auf die Ausschreibung melden, die Unterlagen zuzustellen und bei der beschränkten Ausschreibung mindestens drei Bewerbern.

In Ausnahmefällen ist die freihändige Vergabe zulässig, wenn zum Beispiel nur ein Unternehmen in Betracht kommt, wenn es sich um Anschlussaufträge handelt, wenn gewerbliche Schutzrechte bestehen oder die Leistung besonders dringlich ist.