Der Untertitel provoziert. Und hier ist die kleine Geschichte dazu, meine persönliche Geschichte zum Thema Wertermittlung.

Meine ersten Kontakte mit dem Thema Wertermittlung von Immobilien gehen in das Jahr 2011 zurück. 

Verstanden habe ich im damaligen IHK Seminar vor allem eines: Damit mußt Du Dich näher auseinandersetzen.

Im Jahr 2012 besuchte ich ein Seminar für Makler und bekam nach viertägigem Zuhören mit anschließender Prüfung ein Marktwert-Makler Zertifikat.

Als ich zwei Jahre später das erste Seminar für professionelle Gutachtertätigkeit besuchte, wußte ich vor allem eines: Daß ich noch nicht einmal am Anfang angekommen war.

In zweijähriger Ausbildung kam ich an den Punkt, zu wissen um was es grundlegend geht.

Dann studierte ich das grundlegende Standardwerk zum Thema, dessen 3.300 Seiten alles andere als kurzweilige Literatur sind. 

Und wieder kroch dieses Gefühl in mir hoch: Ich bin noch immer am Anfang.

Die im Oktober 2017 mit guter Note bestandene Prüfung zum Sachverständigen für Immobilienwertermittlung belehrte mich eines Besseren.

Ich hatte viel dazu gelernt.

In diesen Jahren 2012 bis 2017 habe ich im Rahmen meiner Maklertätigkeit etwa 100 Wertgutachten geschrieben. 

Die größte Schwierigkeit war der aktuelle Immobilienmarkt, der schneller davon lief als die Vergleichspreise aufgerufen werden konnten.

Den aktuellen Verkaufswert einer Immobilie kann man nicht allein aufgrund der in Kaufpreissammlungen vorhandenen Daten ermitteln.

Daher haben wir in unserem Immobilienbüro das Verfahren "Wertermittlung Plus" entwickelt.

Es ist keine Abänderung der standardgemäßen Wertermittlung gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung 2010. Diese wird von uns genau wie vorgeschrieben durchgeführt. 

Durch einen präzisen Vergleich der Ergebnisse mit aktuellen Marktdaten und dem Verhalten der Käufer im jeweiligen Marktsegment, die wir aufgrund vorliegender Anfragen, Gesuche und durchgeführten Besichtigungen mit deren Feedbacks auswerten, kommen wir in 90% aller Fälle auf den letztlich auch erzielten Verkaufspreis, wie die Erfahrung der letzten drei Jahre zeigt.

Daher gilt für uns immer:

  • Wertermittlung wie in der ImmoWertV 2010 vorgeschrieben
  • Abgleich mit eigenen, tagesaktuellen Marktrecherchen

führen zu einem marktfähigen Resultat.

Wertgutachten können auch für andere Zwecke als den Verkauf erstellt werden. Diese können sehr aufwendig sein und müssen gebührend honoriert werden. 

Wertermittlungen in Verbindung mit einem Verkaufsauftrag erstellen wir im Normalfall kostenfrei. Sollten jedoch unerwartete Recherchen oder Beschaffung von Unterlagen nötig sein, kann es einer fairen Kostenbeteiligung bedürfen.

Peter Talkenberger

Dreieich im Dez. 2017

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