AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
Tel.: 06103 310847 | Fax: 06103 8073755
Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
Bj. 1905, 84m² Wfl., 322 m² Grdst.
PLZ:
63303
Stadt oder Ort:
Dreieich
Stadtteil bzw. Gemarkung:
Sprendlingen
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
42000
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
298.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
3.600,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Gebäudes:
Einfamilienhaus
Wohnfläche:
83,65 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche:
Neuvermessung vom 28.1.2024
Anzahl der Vollgeschosse:
1
Anmerkung zu Vollgeschosse:
Ein Neubau kann zwei Vollgeschosse plus DG aufweisen (Bebauung nach § 34 BauGB)
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
322,00 m²
Wohnlageneinstufung:
Gute innerstädtische Wohnlage
Auf den Punkt gebracht:
Sanieren oder neu Bauen
Baujahr:
1905
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Das Haus wurde in den 70er oder 80er Jahren modernisiert. Es besteht Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch. Demnach kann rechtsseitig die bestehende Grenzbebauung für ein neues Gebäude so genutzt werden, dass sich Bauhöhe und Bautiefe nach den Gebäuden rechts und links richten dürfen.
Wer trotzdem das kleine, schnucklige Häuschen erhalten und selbst sanieren oder modernisieren möchte, der kann die bestehenden Doppelverglasten Fenster, Rolläden, die Therme sowie das Wasserleitungssystem weiterhin nutzen. Auch ist das Bad im oberen Geschoss vor einiger Zeit erneuert worden. Im Hofbereich sind zahlreiche Nebengebäude vorhanden, deren Nutzung der eigenen Fantasie und den eigenen Bedürfnissen angepaßt werden können.
Das Dach des Hauses ist augenscheinlich in Ordnung.
Das Haus fällt durch seinen charmanten Charakter durchaus aus dem Rahmen der jetzt üblichen Bebauung, aber das Alte zu erhalten und zu verschönern kann auch seine Reize haben.
Art und Alter der Fenster:
Doppelverglaste Fenster ca. 20-25 Jahre alt
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
489,70 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
499,70 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1905
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1992
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
nicht enthalten
Energieeffizienzklasse:
H (> 250)
Datum Energieausweis:
01.02.2024
Sonstiges zum Energieausweis:
Der Energieausweis wird bei der Besichtigung übergeben. Er enthält die Empfehlungen für eine energetische Sanierung. Wir empfehlen bei geplanter Gebäudesanierung die Hinzuziehung eines Energieberaters, der auch die Fördertöpfe kennt, welche die Finanzierung leichter machen.
Lagebeschreibung:
Das Gebäude liegt ganz in der Nähe der neuen "Mitte Dreieich", sowie zu sämtlichen Geschäften, Geldinstituten und Cafés oder Restaurants der Hauptstraße. Besonders interessant sind der neue Denn's Biomarkt, werktäglich geöffnet von 8-20 Uhr, daneben der Rossmann, und rundherum viele kleine Fachgeschäfte, Apotheken, Ärzte, etc. Der nächste große Baumarkt ist schnell mit dem Pkw zu erreichen, ebenso ein Möbelmarkt; mehrere Autohäuser. Auch zur Altstadt von Dreieichenhain mit den wunderbaren Spazierwegen rund um die Burg Hayn ist es nicht weit. Auch zum Vermieten ist die Lage einfach top.
Stadtteil:
Sprendlingen
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
In der Nähe ist Bushaltestelle. Der Regionalbahnhof ist nur fünf Gehminuten entfernt. Die S-Bahn (S3 und S4) ist in Buchschlag und ca. fünf Minuten mit dem Pkw oder 10-15 Minuten mit dem Fahrrad entfernt.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Zur Autobahn A 661 fährt man etwa fünf Minuten, von da gelangt man schnell zum Frankfurter Flughafen bzw Frankfurter Kreuz.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Schulen, Kindergärten etc.:
Die Versorgung mit städtischen und privaten Schulen in Dreieich ist hervorragend. Von der Krippe bis zum Abi braucht man Sprendlingen nicht zu verlassen.
Einkaufsmöglichkeiten:
Beste Möglichkeiten
Grundsteuer:
47,15 €
Davon Kosten für Regenwasser:
136,85 €
Gebäudeversicherung:
301,05 €
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Ein Kleinod für den Sanierer; ein Abrißobjekt für den Kalkulierer
Besichtigungstermine:
Jederzeit nach Absprache zwischen 11 und 17 Uhr außer Sonntags
Hinweis zu den Fotos:
(c) Peter Talkenberger, AllGrund Immobilien GmbH
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.