AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
3 ZKBB, 78 m² Wfl., Bj. 1973, TG-Pl., frei
PLZ:
60386
Stadt oder Ort:
Frankfurt
Stadtteil bzw. Gemarkung:
Fechenheim
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
15.400 (Fechenheim)
Landkreis:
Stadt Frankfurt ca 773000
Bundesland:
Hessen ca. 6,4 Mio
Kaufpreis:
289.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
3.700,00 €
Parkmöglichkeit:
Tiefgaragenstellplatz
Kaufpreis Parkflächen:
10.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Die Maklerprovision ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Die Höhe ist insgesamt 5,95% inkl. MWSt. Sie wird je zur Hälfte vom Käufer und vom Verkäufer getragen.
Größe Grundstück (m²) :
1.292,00 m²
Bei WEG: Miteigentumsanteil am Grundstück:
33,694 / 1.000
Wohnlageneinstufung:
mittlere Lage
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
nein
Auf den Punkt gebracht:
Kaufen statt Mieten! In Fechenheim lohnt sich der Immobilienkauf.
Baujahr:
1973
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Dreizimmerwohnung für die kleine Familie im 1. OG eines gepflegten Mehrfamilienhauses, mit großer Loggia, Stellplatz in der Tiefgarage und fußläufiger Nähe zum Main. Die Wohnung wurde 2023 frisch renoviert, hat ein neues Bad mit Dusche und Wanne, zwei Abstellräume innerhalb der Wohnung und einen Kellerraum; eine separate Küche mit Einbauten und Geräten, einem großen Elternschlafzimmer und einem Kinderzimmer. Das Haus wird gut verwaltet und ist gepflegt. Es ist über zwei getrennte Hauseingänge zu erreichen.
Das Wohnzimmer ist mit 24 m² der größte Raum, mit einem sehr komfortablen Zuschnitt und mit der großen Loggia, die durch Nord-West-Ausrichtung auch bei großer Hitze angenehm ist.
Der Laminat-Fußboden wurde neu verlegt; alle Räume sind frisch gestrichen. Die Fenster sind mit Rollläden ausgestattet. Das Gebäude ist wärmegedämmt und die Heizung wurde 2013 erneuert.
Ausstattung:
Einbauküche mit Herd, Spülmaschine, Abzugshaube; Bad mit Dusche und Wanne, WC.
Parkmöglichkeiten:
Stellplatz in Tiefgarage
Art und Alter der Fenster:
Kunststofffenster mit Isolierverglasung, neueren Datums.
Jahr der Sanierung oder umfassender Modernisierungen des Sondereigentums (Wohnung):
2023
Einbauküche vorhanden:
Ja
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
140,00 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
154,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1973
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2013
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
E (< 160)
Datum Energieausweis:
27.11.2018
Abrechnung Heizung und Warmwasser:
erfolgt derzeit durch ista
Photovoltaik vorhanden?:
Nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
Nein
Lagebeschreibung:
Frankfurt-Fechenheim ist ein Stadtteil mit vielen Facetten, der Geschichte und Moderne, Dorfcharme und Industrieflair, Stadt- und Naturverbundenheit vereint. Freizeit und Homeoffice lassen sich hier perfekt kombinieren; der Dorfcharakter läßt vergessen, daß man nur wenige Minuten vom Bankenviertel Frankfurts entfernt lebt.
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahn und zahlreiche Busverbindungen
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
belebt
Schulen, Kindergärten etc.:
Freiligrathschule (Grundschule), Kita nur wenige 100m entfernt
Einkaufsmöglichkeiten:
Unter anderem in der Straße Alt-Fechenheim reichlich vorhanden
Art der WEG-Einheit:
Etagenwohnung
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0):
1
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG:
4
Ca. Wohnfläche:
77,87 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe:
Laut Plan
Anzahl Zimmer:
3,00
Anzahl Schlafzimmer:
2
Anzahl Bäder:
1
Balkon, Terrasse, Loggia:
Große Loggia
Miteigentumsanteile:
33,964 / 1.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %:
3,40 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld:
340,64 €
Hinweis:
309,18 für die Wohnung
31,46 Garage
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage:
84,24 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter:
120,00 €
Quelle für diese Angaben:
Abrechnung 2022
Anzahl Einheiten im Gebäude:
34
Weiterer Hinweis z.B. andere als Wohneinheiten:
19 Tiefgaragenplätze
Grundsteuer:
429,36 €
Sonstige Betriebskosten :
Alle Betriebskosten / Umlagen sind der Einzelabrechnung von 2022 zu entnehmen, die im Datenraum zur Verfügung gestellt wird.
Status bei Übergabe:
frei
Verfügbar ab:
sofort
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Eine Insider-Lage für Liebhaber dörflichen Charakters Nähe Main
Über den Grund für den Verkauf:
Altersgründe
Besichtigungstermine:
jederzeit nach Absprache
Hinweis zu den Fotos:
(c) Peter Talkenberger, AllGrund
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.