AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
Tel.: 06103 310847 | Fax: 06103 8073755
Email: service@allgrund.com Homepage: www.allgrund.com
2 Zi KBB, 63m², 3. OG mit Lift
PLZ:
63128
Stadt oder Ort:
Dietzenbach
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
35.000
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
200.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
3.333,00 €
Parkmöglichkeit:
Stellplätze in der Umgebung, ggf. Anmietung eines festen Platzes. Zur Wohnung selbst gehört kein Stellplatz.
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
2.077,00 m²
Bei WEG: Miteigentumsanteil am Grundstück:
322,79 / 10.000
Wohnlageneinstufung:
Gehobene Lage am schönsten Eck in Dietzenbach
Auf den Punkt gebracht:
Hier kaufen Sie nicht nur eine Wohnung, hier kaufen Sie eine Traumlage!
Baujahr:
2000
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Zwei schöne komfortable Zimmer, eine separate Küche, ein Bad mit Tageslicht; alles barrierefrei, Aufzug von Keller bis Dachgeschoss. Die Wohnung liegt an der Nord-Ostseite des Dachgeschosses mit wenigen spürbaren Schrägen. Selbst bei großer Hitze draußen bleibt die Wohnung aufgrund ihrer Lage angenehm. Der Balkon hat Blick zum Stadtpark und zur Nord-Westseite vom Steinberg. Das Bad ist groß mit behindertengerechter Dusche und bietet viel Bewegungsspielraum. Der Bodenbelag in den Wohnräumen ist Fertigparkett / Laminat. Ein geräumiger Keller, leicht zu erreichen, gehört zur Wohnung. Eine Einbauküche ist nicht vorhanden. Im Haus gibt es für Veranstaltungen, Geburtstage etc. einen separaten Gesellschaftsraum. Die Bewohnerschaft ist in der Regel 60+, wobei es keine Beschränkungen gibt.
Art und Alter der Fenster:
Die Fenster sind aus dem Baujahr
Jahr der Sanierung oder umfassender Modernisierungen des Sondereigentums (Wohnung):
keine
Einbauküche vorhanden:
Nein
Gebäude:
Wohngebäude Ringelnatzstraße 47
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
67,30 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
47,10 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Fernwärme
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
2000
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2000
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
B (< 75)
Datum Energieausweis:
7.4.2020
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Fernwärme
Alter der Heizungsanlage ca.:
23 Jahre
Klimaanlage vorhanden:
Nein
Besondere elektrische Installationen:
Sensoren für automatische Türöffnungen (werden 2023 überarbeitet)
Abrechnung Heizung und Warmwasser:
erfolgt durch den Hausverwalter
Photovoltaik vorhanden?:
nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
nein
Lagebeschreibung:
Wunderschöne Lage direkt am Stadtpark (Hauseingang ist auf der Rückseite, daher die Anschrift Ringelnatzstraße). Hier ist es ruhig, grün, hell, absolut seniorengerecht für erholsames Wohnen. Dennoch ist man mitten in der Stadt, ob zu Fuß oder mit dem Rad.
Stadtteil:
Steinberg
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle ist nur wenige Schritte entfernt
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Fahrradwege-Ausbau:
Für Fahrradtouren ideal; ohne eine Hauptstraße zu benutzen gelangt man über Feld und Wiesen in den Stadtwald, der Dietzenbach und Neu-Isenburg miteinander verbindet.
Einkaufsmöglichkeiten:
Das Einkaufscenter ist ca. 10 (gemütliche) Gehminuten entfernt.
Art der WEG-Einheit:
Dachgeschoss
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0):
Dachgeschoss
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG:
3
Ca. Wohnfläche:
62,75 m²
Eigengenutzt:
frei
Vermietet - Details:
nicht mehr
Anzahl Zimmer:
2,00
Anzahl Schlafzimmer:
1
Anzahl Bäder:
1 (behindertengerechte Dusche)
Balkon, Terrasse, Loggia:
Schöner Ostbalkon mit Morgensonne; abends in der warmen Jahreszeit immer auszuhalten, weil hier die Sonne nicht aufheizt
Miteigentumsanteile:
322,79 / 10.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %:
3,228 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld:
292,00 €
Hinweis:
gemäß Wirtschaftsplan 2023
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage:
53,80 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter:
200,00 €
Quelle für diese Angaben:
Abrechnung 2022 und Wirtschaftsplan 2023
Anstehende Renovierungen in der Wohnung:
Ermessenssache. Wohnung ist in gutem Zustand. Braucht ggf. Einbauküche, wenn vermieterseits gestellt werden soll.
Durchgeführte Renovierungen in der Wohnung:
Wohnung wurde gestrichen und gereinigt, nachdem letzter Mieter ausgezogen ist.
Sondernutzungsrechte:
nein
Anzahl Einheiten im Gebäude:
31
Geplante Maßnahmen:
Geplant ist die Fassadensanierung; dazu ist eine Beschlussfassung erst für 2024 vorgesehen.
Bereits beschlossene Maßnahmen:
Die Sanierung der teilweise defekten Türsteuerungssensoren und Module
Welche Kostenbeschlüsse wurden von der Eigentümergemeinschaft gefaßt, in die ein Käufer nach Erwerb eintritt?:
Die für die Sanierung der Flurtüren (werden aus der Erhaltungsrücklage gezahlt)
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Die Wohnung ist frei.
Grundsteuer:
212,00 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
Für alle weiteren Kosten außer der Grundsteuer siehe den Wirtschaftsplan 2023 und die Abrechnung 2022, die über den Datenraum erreichbar sind.
Anstehende Renovierungen im Gebäude:
Sanierung sämtlicher Brandschutztüren und Hauseingangstür nebst Elektronik für automatisches Öffnen und Schließen
Geschätzte Kosten dafür:
80.000 €
Sonstiges, Besonderheiten:
siehe auch Protokoll der Eigentümerversammlung vom 6. Juni 2023
Behindertengerecht:
Ja
Ist ein Personen-Aufzug vorhanden?:
Ja
Barrierefrei?:
Ja
Stufenloser Zugang:
Ja
Sondernutzungsrechte:
keine
Dienstbarkeiten in Abt. II des Grundbuchs:
Betretungs- und Nutzungsrecht zwecks Beratung und Betreuung für Stadt Dietzenbach (betrifft die Anlage als solches, da diese ursprünglich als Alten-Wohnheim mit Belegungsrecht gebaut wurde. Das Belegungsrecht ist gelöscht.)
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Kleines aber sehr feines und gut vermietbares Apartment
Über den Grund für den Verkauf:
Altersgründe
Besichtigungstermine:
Jederzeit nach Absprache
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.