AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
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1 ZiKüBadBalk,, Bj. 1972, 32 sqm, Balk.,2. OG, teilmöbl.,
PLZ:
65934
Stadt oder Ort:
Frankfurt
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
765.000
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
125.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
3.900,00 €
Parkmöglichkeit:
Parkplatz mieten in der Tiefgarage möglich
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
1.969,00 m²
Bei WEG: Miteigentumsanteil am Grundstück:
7,980 / 1.000
Wohnlageneinstufung:
einfache Wohnlage
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
nein
Auf den Punkt gebracht:
Gepflegte Wohnung in guter Wohnanlage als clevere Geldanlage
Baujahr:
1972
Anmerkung zum Baujahr:
Jahr der Teilungserklärung; Angabe im Energieausweis
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Alles was ein Single braucht, ideal auch für Wochenendheimfahrer! Kleiner Flur, Duschbad, 20 m² Wohnstudio, kleine Küche, 8 m² Loggia mit tollem unverbautem Blick nach Westen, wo über den Taunushügeln allabendlich zum Ausklang an einem schönen Tag die Sonne ihr farbenprächtiges Spiel mit Himmel und Wolken spielt.
Ausstattung:
Möbel können übernommen werden, oder Wohnung kann auch komplett leer übergeben werden.
Kommentar betreff Parksituation:
Vor der Anlage ist ein großer Parkplatz und eine Tiefgarage. Über die Hausverwaltung kann man einen Stellplatz anmieten oder kaufen, so lange Plätze verfügbar sind.
Art und Alter der Fenster:
Kunststoffisofenster zweifach verglast, neueren Datums (ca. 10-15 Jahre alt)
Kelleraufteilung:
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
81,00 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
106,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Wesentlicher Energieträger - Sonstige:
Der Energieausweis wurde 1 Jahr vor Umstellung auf Erdgas erstellt.
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1972
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1972
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
C (< 100)
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik:
In 2019 wurde eine neue Gaszentralheizung eingebaut, das ist im Energieausweis aus 2018 natürlich nicht berücksichtigt. Der richtige Energieträger ist fossiles Erdgas.
Datum Energieausweis:
23.10.2018
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Erdgas
Mehr Optionen betreff Heizungssystem:
Die Anlage ist nun unabhängig von Fernwärme, deren Versorgung in den letzten Jahren ungenügend war. (Vgl. Protokolle 2018, 2019)
Alter der Heizungsanlage ca.:
4 Jahre
Klimaanlage vorhanden:
nein
Besondere elektrische Installationen:
keine bekannt
Abrechnung Heizung und Warmwasser:
Erfolgt durch Ableseservice, nach Verbrauch
Photovoltaik vorhanden?:
nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
nein
Sonstige technische Informationen:
Die Eigentümergemeinschaft hat in der Versammlung vom 16.3.2023 beschlossen, ein "Water-X Trinkwassermanagement-System" zur Reinhaltung des Trinkwassers installieren zu lassen. Der Betriebskostenabrechnung wird eine Kostenposition "Wasseraufbereitung" hinzugefügt. Die monatlichen Kosten belaufen sich für die Gemeinschaft (alle drei Häuser) demnach auf 1.192,86 € brutto.
Lagebeschreibung:
Die Wohnung liegt in der Birminghamstraße in einem Stadtbereich mit gemischter Wohnbauweise - Hochhäuser stehen Seite an Seite mit Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern. Die Birminghamstraße ist eine Seitenstraße zur Mainzer Landstraße in Höhe des Verkehrsknotens Nied-Schwanheim (Mainbrücke).
Stadtteil:
Nied
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Die Birminghamstraße 89 ist etwa fünf Gehminuten vom S-Bahnhof Nied entfernt (S1 und S2). Noch etwas näher ist der Haltepunkt der Stadtbahn an der Mainzer Landstraße (Straßenbahnlinien 21+11). Die Fahrtzeit zum Frankfurter Hauptbahnhof beträgt ca. eine halbe Stunde. Zusätzlich gibt es Busverbindungen.
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Über die Schwanheimer Brücke zum Rhein-Main-Flughafen sind es etwa 15-20 Minuten. In die Frankfurter Innenstadt nur 5-7 Minuten. Zum Autobahnkreuz (A3/A5) ebenfalls ca. 15 Minuten.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Schulen, Kindergärten etc.:
Zwei Kitas in unmittelbarer Nähe. Grundschule drei Minuten (Panoramaschule).
Einkaufsmöglichkeiten:
REWE 250m, weitere in der Umgebung
Art der WEG-Einheit:
Etagenwohnung
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0):
2
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG:
4
Ca. Wohnfläche:
32,00 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe:
Die Unterlagen aus 1972 stimmen in ihrer Flächenangabe mit einer eigenen Maklervermessung aus 2023 überein. Die Loggia wurde mit 50% berechnet, aufgrund ihrer Größe und Ausrichtung sowie geschützter Lage.
Eigengenutzt:
bei Übergabe nicht mehr
Vermietet - Details:
nein
Anzahl Zimmer:
1,00
Anzahl Bäder:
1
Balkon, Terrasse, Loggia:
Eine sehr schöne, angenehm große Loggia nach Westen
Miteigentumsanteile:
7,980/1.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %:
0,798 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld:
185,00 €
Hinweis:
Gemäß Wirtschaftsplan 2023
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage:
39,90 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter:
100,00 €
Quelle für diese Angaben:
Gemäß Wirtschaftsplan 2023
Anstehende Renovierungen in der Wohnung:
Nach eigenem Ermessen (z.B. Bad, Küche)
Anzahl Einheiten im Gebäude:
80
Weiterer Hinweis z.B. andere als Wohneinheiten:
Es sind drei Wohnblocks, Haus 89 und Haus 91 mit drei Etagen, und das Hochhaus Nr. 93
Grundsteuer:
135,00 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
Alles Kosten sind aus der Hausgeldabrechnung (PDF, auf Anfrage) ersichtlich.
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Kleine aber feine Kapitalanlageimmobilie, perfekt zum Vermieten
Kommentar:
Am besten anrufen und Termin machen mit und
Besichtigungstermine:
nach Absprache
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
Jederzeit nach Kaufpreiszahlung
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.