AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Bj. 1934/1994; 584 m² Grdst., 196 m² Wfl., Garten
PLZ:
63263
Stadt oder Ort:
Neu-Isenburg
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
40.000 (Kernstadt ca. 32.000)
Landkreis:
Offenbach
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
595.000,00 €
Parkmöglichkeit:
1 Garage, 1 Stellplatz extra, 1 Stellplatz vor der Garage
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
2,975 %
Gesamtprovision:
5,95 %
Provision zahlbar von:
Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision:
Die Provisionsteilung erfolgt zu je 50%.
Wohnfläche:
196,00 m²
Nutzfläche zusätzlich zur Wohnfläche:
70,00 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche:
Das Anwesen besteht aus zwei Gebäuden auf einem Grundstück. Zum einen ein Wohnhaus aus 1934, zum anderen ein Praxishaus aus 1994. Das Praxishaus wurde faktisch von der Eigentümerin auch als Wohnhaus genutzt.
Quelle oder Hinweise zu den Flächenangaben:
Eigentümerangaben, tw. Unterlagen
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
584,00 m²
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
Es gibt für dieses Grundstück bzw. diesen Bereich keinen Bebauungsplan; § 34 BauGB findet hier Anwendung.
Das Grundstück ist im Vergleich mit den benachbarten Gebäuden noch nicht voll ausgenutzt.
Auf den Punkt gebracht:
Das absolute Liebhaber-Objekt !
Baujahr:
1934 / 1994
Anmerkung zum Baujahr:
Belegt aus Unterlagen
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Das auf dem Grundstück zuerst gebaute Wohnhaus ist in Blockbohlen (massive Holzbohlen, siehe historisches Schwarz-Weiß-Foto) aufgerichtet worden. Baumeister und damaliger Eigentümer, Großvater des heutigen Hausbesitzers, war ein Zimmermeister, der Holz mehr liebte als jedes andere Baumaterial. Ein rührend-schöner Zeitungsartikel aus dem Jahr 1935 beschreibt Charakter des Bauherrn und den Werdegang der Hauserrichtung. (Kopie auf Anfrage).
Vieles ist noch wie im Jahr der Herstellung geblieben, unter anderem auch die holzgerahmten einfach verglasten Fenster. Bad, Küche, Heizungsraum sind später erneuert und - so das Bad - modernisiert worden; der alte Charme blitzt aber auch in diesen Räumen dominant durch.
Im Erdgeschoss - ein Hochparterre - gibt es Küche, Esszimmer, Wohnzimmer und Arbeitszimmer, ein Schlafzimmer, sowie ein Bad; im Obergeschoss unter dem Dach sind zwei Kinderzimmer, ein WC und eine Diele. Die Loggia mit dem Überblick auf die Straße gehört zu den beiden Kinderzimmern.
Dazu gibt es einen Spitzboden, der nur über die klassische Einschubtreppe zu erreichen ist.
Das Wohnhaus ist voll unterkellert; darin befinden sich der Heizungsraum, die Waschküche, ein Hobbyraum, ein Abstellraum, sowie eine Treppe nach außen zum Garten. Des weiteren gibt es eine Sauna und eine Dusche.
Ausstattung:
Die Ausstattung ist einfach gehalten; der ursprüngliche Charakter des Hauses blieb so erhalten. Ungeachtet dessen muss Hand angelegt werden, um eine Sanierung stilgerecht, aber auch modernen Ansprüchen entsprechend durchzuziehen.
Parkmöglichkeiten:
Einzelgarage
Kommentar betreff Parksituation:
Es gibt eine Garage, einen Außenstellplatz und zwei weitere Stellmöglichkeiten neben oder vor den Gebäuden.
Sonstiges zur Immobilie:
Das zweite Gebäude ist 1994 auf dem Grundstück links errichtet worden, als die Eigentümerin ein eigenes Praxisgebäude benötigte. Zwar ist hier das Außenmauerwerk aus Hohlblocksteinen gebaut, aber durch den innen offenen Dachstuhl (ohne Geschossdecke) dominiert auch hier das Holz auf besondere Weise. In Kombination mit dem liebevoll angelegten Garten sollte so eine kleine Oase für Entspannung und Gesundheit geschaffen werden. Jahre später wurde aus dem Praxisgebäude eine Wohnung, in der die Eigentümerin ihre letzten Lebensjahre verbrachte.
Wichtig zu wissen ist, daß die Erschließung des Nachbargebäudes mit Wasser, Strom und Heizung vom alten Haus aus erfolgte.
Gebäude:
Haus Nr. 19 (Altbau)
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
282,46 kW/m²a
Primärenergiebedarf:
312,76 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1934
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
2003
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
H (> 250)
Anmerkung zum Baujahr Anlagetechnik:
Neue Gas-Brennwerttherme, die auch Haus 21 versorgt
Datum Energieausweis:
27.07.2023
Weiteres Gebäude:
Haus 21
Art des Energieausweises:
Bedarfsausweis
Endenergiewert:
311,12
Primärenergiewert:
344,64
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude:
1.994
Baujahr Wärmeerzeuger:
2.003
Energieeffizienzklasse:
H
Datum Energieausweis 2. Gebäude:
29.07.2023
Art der Heizung und Warmwasserbereitung:
Erdgas
Photovoltaik vorhanden?:
Nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?:
Nein
Lagebeschreibung:
Das Grundstück liegt sehr zentral in Neu-Isenburg, unweit des Isenburg-Einkaufszentrums und der Frankfurter Straße sowie der Hugenottenhalle; zahlreiche internationale Spezialitätengeschäfte sowie Restaurants aller Güte- und Preisklassen bieten reichlich Einkaufs- und Ausgehpotenzial ohne zwei oder vier Räder in Bewegung zu setzen.
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Zum Bus sind es nur wenige Meter zu Fuß; zur Endstation der Linie 17 von und nach Frankfurt sind es etwa 15 Gehminuten. Zum S-Bahnhof nimmt man am besten das Fahrrad oder den Stadtbus.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Beide Häuser sind nicht vermietet. Das neuere Haus steht leer, das ältere Gebäude ist selbst genutzt und wird frei übergeben.
Grundsteuer:
135,00 €
Wasser, Kanal, Niederschlagswasser:
461,15 €
Davon Trinkwasserkosten:
275,93 €
Davon Abwasserkosten:
185,22 €
Strom :
1.445,17 €
Heizkosten:
5.000,00 €
Wartung Heizung:
160,00 €
Schornsteinfeger:
50,00 €
Müllabfuhr:
148,29 €
Gebäudeversicherung:
302,96 €
Glasversicherung:
41,89 €
Gebäudeeigentümer-Haftpflichtversicherung:
116,86 €
Sonstige Betriebskosten :
Hausratversicherung (freiwillige Versicherung) 155,52 €
Kommentar zu den Kostenpositionen:
Alle Kostenpositionen ohne Gewähr. Teils verbrauchsabhängig, teils Marktanbieter abhängig, teils öffentliche Kosten
Status bei Übergabe:
frei
Verfügbar ab:
nach Absprache
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Einmaliges Objekt in Neu-Isenburg
Besichtigungstermine:
Nach Absprache
Wann kann die Übergabe stattfinden?:
innerhalb von ca. 6-8 Monaten, aber nicht im tiefen Winter
Hinweis zu den Fotos:
(c) Peter Talkenberger
Inhalte und werbliche Aussagen:
Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 2,975% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.