2 ZKBB, 50 m², Bj. 2003, 338 m² Grdst. Maisonette, 700,- € KM
PLZ: 64546
Stadt oder Ort: Mörfelden-Walldorf
Einwohnerzahl (ca.): 35.000
Landkreis: Groß-Gerau
Bundesland: Hessen
Kaufpreis: 226.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche: 4.500,00 €
Parkmöglichkeit: Stellplatz vor dem Haus
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 2,975 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 338,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Sehr gemütliche Wohnung mit Charme und Balkon
Baujahr: 2003
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Im zweiten Obergeschoß eines Vierfamilienhauses gelegene gemütliche Maisonette-Wohnung mit Voll-Möblierung, vermietet.
Ausstattung:
Fkiesenboden, Fußbodenheizung, Einbauküche, Dachterrasse, ansprechende Möblierung
Parkmöglichkeiten:
Stellplatz außen
Art und Alter der Fenster:
Doppelverglase Kunststoff-Isolierfenster aus 2003
Einbauküche vorhanden: Ja
Anmerkungen zur Einbauküche: Schicke, kleine paßgenaue Einbauküche
Art des Energieausweises: Wohngebäude Bedarfsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 98,50 kW/m²a
Primärenergiebedarf: 109,60 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger: Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 2002
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: C (< 100)
Datum Energieausweis: 02.02.2019
Lagebeschreibung:
Ruhige Lage innerhalb Walldorf, S-Bahn-Nähe, gute Auswahl an kleinen Imbiss-Stuben, Cafes und Kneipen, gute Autobahn-Anbindung (A 5)
Stadtteil: Walldorf
Art der WEG-Einheit: Dachgeschoss
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0): 2
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG: 2
Ca. Wohnfläche: 49,90 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe: Aus der Teilungserkärung entnommen
Vermietet - Details: Ja, siehe unten
Anzahl Zimmer: 2,00
Anzahl Schlafzimmer: 1
Anzahl Bäder: 1
Balkon, Terrasse, Loggia: Dach-Loggia
Miteigentumsanteile: 161 / 1.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %: 16,10 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld: 249,00 €
Darin enthaltene Einzahlung in die Erhaltungsrücklage: 40,25 €
Bei Vermietung umlegbar auf den Mieter: 210,00 €
Quelle für diese Angaben: Jahreswirtschaftsplan 2023
Anzahl Wohnungen im Gebäude: 4
Umfassende Sanierung oder Modernisierung (Jahr): Keine
Zustand: Sehr gut
Geplante Maßnahmen: keine
Bereits beschlossene Maßnahmen: keine gemäß vorliegender Beschlußsammlung
Welche Kostenbeschlüsse wurden von der Eigentümergemeinschaft gefaßt, in die ein Käufer nach Erwerb eintritt?: keine ersichtlich, bitte die Beschlußsammlung selbst lesen
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation: Das Apartment ist vermietet. Das Mietverhältnis hat am 1. April 2021 begonnen. Es ist nicht befristet.
Derzeitige Nettomiete pro Monat: 700,00 €
Weitere Angaben zur Nettomiete:
Kaltmiete ist inklusive Stellplatz. Die Umlagenpauschale von 120,- € / Monat kommt dazu. D.h. es werden keine Umlagen abgerechnet.
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Überschaubares Anlageobjekt in kleiner Wohnanlage mmit 4 Einheiten
Über den Grund für den Verkauf: Altersgründe
Besichtigungstermine: nach Absprache, mit Mieter zu koordinieren
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)