3 ZKBB, 71 m², Bj. 1967, 5. OG mit Aufzug
PLZ: 63303
Stadt oder Ort: Dreieich
Kaufpreis: 224.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche: 3.150,00 €
Parkmöglichkeit: Stellplatz kann angemietet werden
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 2,975 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision: Die Provision ist verdient und fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und basiert auf dem dann beurkundeten Kaufpreis.
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 3.876,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Wohnung für Preisfüchse! Unter 3.200 € /m² Wohnfläche, nicht vermietet, frei verfügbar
Baujahr: 1967
Anmerkung zum Baujahr: Die Aufteilung in Eigentumswohnungen erfolgte in 1980
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Klassischer Zuschnitt. Vom Flur gehen sämtliche Räume ab; neben dem Eingang links (Westseite) sind Küche, 2 Schlafzimmer; geradeaus zur Nordwand das Bad, und rechts hinten das Wohnzimmer mit der Loggia. Bei schönem Wetter lacht die Sonne aus allen Richtungen, nur von der Südhitze bleiben Sie verschont.
Wohnungsgröße ausreichend für die kleine Familie.
Ausstattung:
Laminatböden, Küche und Bad Fliesen, Wohnzimmer gefliest, kann man natürlich ändern. Je nach Vorhaben kann die Wohnung mehr oder weniger aufgewertet werden.
Kommentar betreff Parksituation:
Es gibt Mietparkplätze vor dem Gebäude.
Art und Alter der Fenster:
Kunststoff-Isolierverglaste Fenster, Alter unbekannt, Funktion wurde überprüft und sofern nötig, in Ordnung gebracht
Einwohnerzahl (ca.): 42.000
Landkreis: Offenbach
Bundesland: Hessen
Art des Energieausweises: Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 122,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger: Heizöl
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 1967
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: D (< 130)
Baujahr Anlagetechnik laut Angabe im Energieausweis: 1998
Datum Energieausweis: 08.05.2018
Lagebeschreibung:
Am südlichen Ortsrand von Dreieich-Sprendlingen gelegen, wenige Gehminuten vom Sprendlinger Bahnhof (Regionalbahn-Anschluß nach Frankfurt Hauptbahnhof mit RB 61, 17 Minuten Fahrt) entfernt.
Stadtteil: Sprendlingen
Verkehrsanbindung mit Pkw:
Zur Autobahn A 661 sind es ca. fünf Minuten, zur A 3 oder A 5 ca. 10 Minuten (je nach Uhrzeit auch mehr).
Kinderfreundlichkeit der Lage: Auf dem Grundstück befindet sich ein eigener, zur Anlage gehörender Spielplatz, der auch keine Verbindung nach außen hat.
Fahrradwege-Ausbau: Sprendlingen ist gut mit Fahrradwegen versorgt.
Schulen, Kindergärten etc.: Sprendlingen hat alles an Schulen, was man braucht. Siehe auch Google unter Schulen in Dreieich-Sprendlingen. Elf Schulen von der Grundschulen bis zur Internationalen Schule, Förderschulen, Gymnasium und Realschulen, Berufsschule etc.
Auch zahlreiche Kindertagesstätten sind vorhanden, u.a. auch zwei Waldkindergärten.
Einkaufsmöglichkeiten: Beste Einkaufsmöglichkeiten, zu Fuß oder mit dem Fahrrad alles schnell erreichbar
Art der WEG-Einheit: Etagenwohnung
In welchem Stockwerk (Erdgeschoss=0): 5
Anzahl Stockwerke gesamt mit EG und ggf. DG: 9
Ca. Wohnfläche: 71,36 m²
Quelle oder Hinweis zur Flächenangabe: Objektunterlagen; eigene Nachmessung
Eigengenutzt: nein
Vermietet - Details: nein
Anzahl Zimmer: 3,00
Anzahl Schlafzimmer: 2
Anzahl Bäder: 1
Balkon, Terrasse, Loggia: Loggia auf der Ostseite
Miteigentumsanteile: 180,38 / 10.000 MEA
Anteil am Gesamtgrundstück in %: 1,80 %
Monatliches Haus- oder Wohngeld: 458,00 €
Hinweis:
Das Hausgeld setzt sich wie folgt zusammen:
Umlage auf Mieter bei Vermietung: 314 €
Einzahlung in Erhaltungsrücklage: 92 €
Sonstige (nicht umlegbare Kosten): 52 €
(Beträge um Cent-Beträge bereinigt)
Quelle für diese Angaben: Wohngeldabrechnung 2020
Höhe Erhaltungsrücklage: 440.928,15 €
Stand der Erhaltungsrücklage ist per: 31.12.2020
(Weitere) Angaben bezüglich Erhaltungsrücklage: Die aktuelle Erhaltungsrücklage kann bei der Hausverwaltung angefragt werden.
Anzahl Wohnungen im Gebäude: 74
Weiterer Hinweis z.B. andere als Wohneinheiten: Die Stellplätze sind kein Sondereigentum, sondern können von der Verwaltung bei Bedarf angemietet werden. Es gibt eine Schranke, die verhindert, dass Fremdparker die Plätze belegen. Pro Schlüssel kann ein Kennzeichen hinterlegt werden und ein Stellplatz gemietet werden.
Geplante Maßnahmen: - Fassadensanierung
- Nacharbeiten an den 2011 modernisierten Aufzügen (nach Gutachten)
Bereits beschlossene Maßnahmen: - Erstellen eines Kostenplans für die Fassadensanierung
- Umsetzung der Aufzugnacharbeiten
(beides aus Rücklage zu bezahlen)
Jährliche Grundsteuer: 252,30 €
Kommentar zu den Kostenpositionen: Für detaillierte Aufstellung siehe Hausgeldabrechnung bzw. Wirtschaftsplan. Wohnungsstrom ist individuell und selbst zu zahlen (vom Mieter oder vom Eigentümer).
Status bei Übergabe: frei
Verfügbar ab: sofort
Wann ist Objekt verfügbar: sofort nach Kaufpreiszahlung
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Preislich attraktive Kapitalanlage oder Eigennutzerwohnung
Besichtigungstermine: jederzeit nach Anmeldung möglich
Hinweis zu den Fotos: Weitere Bilder von der Wohnung auf Anfrage; empfehlenswert ist die Besichtigung
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)