Der Besuch im Notariat schließt den Verkaufsprozess einer Immobilie ab. Der Notar oder die Notarin beurkundet den Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz und sorgt für die notwendigen Eintragungen beim Grundbuchamt. Ohne die Beurkundung wäre der Kaufvertrag nicht gültig.

 

Wenn sich die Vertragsparteien des Immobiliengeschäftes über die wichtigsten Modalitäten wie etwa Kaufpreis, Übergabezeitpunkt und Umfang des Verkaufsgegenstandes verständigt haben, macht der Notar die Absprachen mit Hilfe des Notarvertrags amtlich. Oft leistet eine erfahrene Immobilienmaklerin oder ein Immobilienmakler im Vorweg praktische Unterstützung – nicht nur im Einigungsprozess, sondern auch bei der Beantwortung offener organisatorischer oder rechtlicher Fragen.

 

Der Notar oder die Notarin bespricht, meist durch den Käufer oder die Maklerin beauftragt, zunächst die Vorstellungen beider Parteien und berät sie über die Umsetzung. Diese umfasst die Prüfung des Grundbuches auf mögliche Belastungen. So muss beispielsweise die Übernahme eines Nießbrauchsrechtes durch den Käufer zwingend im Vorfeld geklärt werden. Auch mögliche Wegerechte für Nachbarn oder sogenannte Leitungsrechte für Versorgungseinrichtungen haben eine wichtige Bedeutung für Kaufende. Diese müssen in der Regel übernommen werden und können nicht aus dem Grundbuch gelöscht werden.

 

Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf, welcher die Rechte und Pflichten beider Parteien abbildet. Die Beurkundung des Kaufes erfolgt in der Regel in Anwesenheit aller Beteiligten. Nach der Verlesung des Vertrags unterzeichnen die Vertragsparteien den Vertrag.

 

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages leitet der Notar oder die Notarin die notwendigen Schritte zur Abwicklung des Geschäfts ein. Dazu gehören unter anderem die Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch, Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen oder Löschungsunterlagen für die Bank und schließlich die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Erst nach der Bezahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer beim Finanzamt kann der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen und der Eigentumswechsel vollzogen werden.

 

 

(Foto: © Brett Hondow, Pixabay)

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