PLZ: 63303
Stadt oder Ort: Dreieich
Stadtteil bzw. Gemarkung: Dreieichenhain
Kaufpreis: 379.000,00 €
Parkmöglichkeit: großer Innenhof
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 2,975 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Art des Gebäudes: Einfamilienhaus
Wohnfläche: 147,00 m²
Erläuterungen zur Wohnfläche: Eigenvermessung durch Eigentümer
Anzahl der Vollgeschosse: 2
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 263,00 m²
Wohnlageneinstufung: Top Lage
Hat das Grundstück Übergröße bzw. ist es zusätzlich bebaubar:
Nein
Auf den Punkt gebracht:
Bestlage in Dreieichenhain, Atelierhaus zum Wohnen und Arbeiten
Baujahr: Um 1700
Anmerkung zum Baujahr: Das genaue Baujahr ist unbekannt
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Das Haus ist in unmittelbarer Nähe zur Burganlage der Burg Hayn. Es ist teilsaniert worden. Sehr offene Raumgestaltung, kreativ eingerichtet, derzeit teilweise als Künstlerwerkstatt genutzt. Für Ein- bis Zweipersonenhaushalt ideal.
Ausstattung:
Offenes Balkenwerk, z.T. alte Fußböden, isolierverglaste Fenster, mit 18 cm Isoflock gedämmtes Dach, Fensterläden, traditionell lehmgefülltes Fachwerk
Kommentar betreff Parksituation:
Im Innenhof besteht Platz für 2-3 Pkw. Die vorhandene Scheune bietet eventuell weiteres Potenzial für Parkflächen, um den Innenhof freizuhalten.
Wenn kein Energieausweis vorliegt: Gebäude braucht keinen EA
Art der Heizung und Warmwasserbereitung: Erdgas
Mehr Optionen betreff Heizungssystem: Neben der mit Erdgas betriebenen Therme gibt es einen Holzofen und den mit Holz oder Kohle beheizten historischen Herd in der Küche.
Alter der Heizungsanlage ca.: 19 Jahre
Klimaanlage vorhanden: nein
Besondere elektrische Installationen: nein
Photovoltaik vorhanden?: nein
Solarkollektoren für Warmwasser vorhanden?: nein
Lagebeschreibung:
Zentrale Lage in der historischen Altstadt angrenzend an die Burgruine Burg Hayn. Bei Stadtfesten, Märkten oder sonstigen Veranstaltungen ist man mittendrin. Innenhof kann geöffnet und für einen Stand gut genutzt werden, da nur wenige Meter von der Lauflage entfernt. Zur Burg Hayn mit dem Burgweiher sind es nur zwei Minuten.
Stadtteil: Dreieichenhain
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle ca. 50m entfernt; Regionalbahnstation mit Bus erreichbar,
Verkehrsanbindung mit Pkw:
zur Autobahn A 661 ca. 5 Minuten
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage: ruhig
Sonstiges, Besonderheiten: Laut Aussage vom Denkmalschutz steht das komplette Anwesen unter Ensembleschutz, das heißt, die Scheune darf nicht komplett abgerissen werden, die vordere Mauer muss erhalten bleiben.
Besteht ein Erbbaurecht?: Nein
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts: Es ist ein Fachwerkbau mit Scheune und Charakter
Besichtigungstermine: Nach Absprache, nur tagsüber
Hinweis zu den Fotos: (c) Peter Talkenberger
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)