3 ZKBB, 91m² Wfl., Bj. 1990, EG, TG-Pl.
Straße: Großer Hasenpfad
PLZ: 60598
Stadt oder Ort: Frankfurt am Main
Kaufpreis: 595.000,00 €
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche: 6.500,00 €
Parkmöglichkeit: Tiefgaragenstellplatz
Kaufpreis Parkfläche oder Garage: 15.000,00 €
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis): 2,975 %
Gesamtprovision: 5,95 %
Provision zahlbar von: Je zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer
Anmerkung zur Provision: Verkäufer und Käufer teilen sich die beui Abschluss des Kaufvertrags fällige Maklerprovision je zu 50%. (BGB 656c)
Art des Grundstücks: Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) : 1.924,00 m²
Wohnlageneinstufung: sehr gute Wohnlage
Auf den Punkt gebracht:
Solide gebautes Mehrfamilienhaus in sehr guter Lage, nur 14 Wohneinheiten
Baujahr: 1990
Anmerkung zum Baujahr: laut Energieausweis. Fertigstellung ca. 1992
Einwohnerzahl (ca.): 750.000
Bundesland: Hessen
Art des Energieausweises: Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert : 127,70 kW/m²a
Primärenergiebedarf: 140,40 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger: Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis: 1990
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: enthalten
Energieeffizienzklasse: D (< 130)
Baujahr Anlagetechnik laut Angabe im Energieausweis: 2016
Datum Energieausweis: 20.02.2021
Lagebeschreibung:
Nahe der Schnittstelle zwischen Letzter Hasenpfad und Großer Hasenpfad liegt dieses solide Mehrfamilienhaus. Von hier aus erreicht man zu Fuß einen großen Supermarkt in ca. fünf Minuten, in ca. 10-12 Minuten den Südbahnhof (mit Intercity Halt); in die andere Richtung ist man zu Fuß in wenigen Minuten im Stadtwald zum Joggen, Spazierengehen, Fahrradfahren. Es ist eine ruhige, von Wohnbebauung geprägte, schöne Wohnlage auf hohem Niveau.
Stadtteil: Sachsenhausen
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Ein Bus hält fast vor der Haustüre, mit dem man zum Südbahnhof gelangen kann. Von dort besteht Anbindung mit S- und U-Bahn sowie den DB-Zügen.
Inhalte und werbliche Aussagen: Die in diesem Exposé vorgenommenen Beschreibungen sind anhand von Gesprächen, Studien von Objektunterlagen, Baubeschreibungen, Angaben der Verkäufer, Protokollen der Eigentümerversammlungen (bei Wohnungseigentum), Recherchen im Internet im Hinblick auf Anbindung Lage, Verkehr, Schulen etc., nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Hinweise mit werblichen Attributen stellen nicht selten auch eine persönliche Meinung des Verkäufers oder Texters dar, und sind nicht als eine Beschaffenheitserklärung i.S. der §§ 433ff BGB zu verstehen. Versehentlich inkorrekte oder falsche Aussagen werden von uns sofort nach einem Hinweis oder Entdeckung durch uns korrigiert. Werbliche Aussagen dienen dazu, Interesse und Emotionen zu wecken. Über die tatsächliche Beschaffenheit eines zum Verkauf vermittelten Objekts müssen sich Käufer eingehend selbst informieren, wenn nötig auch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, Bauingenieurs oder Architekten. Mündliche Aussagen am Telefon oder bei Besichtigungsterminen durch den Makler oder Angestellten gelten als unverbindlich und können, sofern auf Mißverständnissen beruhend, auch falsch sein. Wichtige Aussagen über Beschaffenheit, Eigenschaft oder rechtlichen Zustand eines Objekts sollte sich ein Interessent immer schriftlich belegen lassen. Insbesondere Aussagen über Ausbau, Erweiterung, Neubau, Rückbau eines Objekts, die in den Bereich von Baubehörden und Bauaufsichtsbehörden fallen, sind unserseits nicht verbindlich. Hierzu sind schriftliche Anfragen an die zuständigen Behörden zu richten, wenn dies für nötig erachtet wird. Eine Bauvoranfrage oder Genehmigungsvoranfrage sollte in Absprache mit einem Architekten erfolgen (hierfür ist eine Eigentümervollmacht nötig.)