AllGrund Immobilien GmbH | HRB 50527 AG Offenbach
Immanuel-Kant-Str. 35 | 63303 Dreieich
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Bj. 1962, 227m² Wfl., 562m² Grdst.,
PLZ:
60489
Stadt oder Ort:
Frankfurt am Main
Einwohnerzahl Gesamtgemeinde:
750.000
Bundesland:
Hessen
Kaufpreis:
595.000,00 €
Kommentar Kaufpreis:
Preis ist ohne Grundstück, da Erbbaurecht
Preis je m² Wohn- und/oder Nutzfläche:
2.621,00 €
Parkmöglichkeit:
Zwei Garagen stehen auf dem Grundstück, ist im Kaufpreis enthalten
Vom Käufer zu zahlende Provision incl. MWSt (% vom beurkundeten Kaufpreis):
5,80 %
Provision zahlbar von:
Käufer
Anmerkung zur Provision:
Der Käufer zahlt bei Abschluß des notariellen Kaufvertrags eine Provision in Höhe von 5,80% vom beurkundeten Kaufpreis.
Kaufnebenkosten:
Maklerprovision 34.510
Notar, Gericht ca 6.200
Grunderwerbsteuer ca. 2.940
Genehmigung Erbbaurechtsgeber ca. 600
ca. 44.250 gerundet ca. 45.000 €
(ohne Gewähr)
Art des Grundstücks:
Innerstädtisch
Größe Grundstück (m²) :
562,00 m²
Auf den Punkt gebracht:
Erbbaurecht Restlaufzeit 39 Jahre, jährlicher Erbbauzins 2.992 €; bei Vollvermietung ca. 27.000 € Jahresnettomiete
Baujahr:
1962
Detaillierte Beschreibung des Objekts:
Dreifamilienhaus mit zwei Vollgeschossen, ausgebautes Dachgeschoss. Erdgeschoss und Dachgeschoss vermietet, 1. Etage frei und renoviert. Teilweise gedämmt (auf der Wetterseite).
Ausstattung:
Das EG und 1. OG wurden 2014 und 2015 komplett saniert (neue Oberflächen Decken, Wände, Böden, neue Elektrik, neue Heizkörper, gedämmte Heizkörpernischen, neue Wasser-und Abwasserrohre, ein neues Badezimmer durch Zusammenlegung des alten Badezimmers und der Toilette, ein neuer Abstellraum wurde so auch geschaffen.
Die Heizungsanlage wurde 2019 erneuert, als Dämmmaßnahmen wurden der Spitzboden, die Kellerdecke und die Nordfassade gedämmt. Der Schornsteinkopf wurde 2018 erneuert, die Garagendächer 2016.
Art des Energieausweises:
Wohngebäude Verbrauchsausweis
Wohngebäude - Endenergiewert :
198,00 kW/m²a
Wesentlicher Energieträger:
Erdgas
Baujahr Gebäude laut Angabe im Energieausweis:
1964
Baujahr Wärmeerzeuger laut Angabe im Energieausweis:
1985
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten:
enthalten
Energieeffizienzklasse:
F (< 200)
Datum Energieausweis:
14.08.2018
Lagebeschreibung:
Der Wohnhaus liegt in einer ruhigen Rödelheimer Seitenstraße. Nahversorgungszentren sind leicht zu erreichen. Brentano-Bad, Rewe, Aldi, Lidl etc. auch zu Fuß erreichbar. Zur Nidda sind es nur wenige hundert Meter.
Stadtteil:
Rödelheim
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof Rödelheim mit S 3, S 4, S 5 ist in ca. zehn Minuten erreichbar. Von dort auch Stadtbusse in unterschiedliche Richtungen.
Allgemeiner Geräuschpegel der Lage:
ruhig
Anzahl Wohnebenen gesamt:
3
Wohnfläche:
227,00 m²
Bauweise:
Massiv
Anzahl Wohnungen im Gebäude:
3
Anzahl Wohnungen je Vollgeschoß:
1
Dachgeschoß ausgebaut:
ja
Unterkellerung:
voll unterkellert
Beheizte Wohn- oder Nutzräume im Keller:
nein
Anzahl Vollgeschosse:
2
Allgemeine Angaben zur Vermietungssituation:
Mieter EG 780 € Kaltmiete für 83 qm, + 50 € für eine Garage. Seit Mietbeginn am 1.11.2014 unverändert.
Einer der beiden ursprünglichen Mieter im DG ist seit 1.1.2000 in der Wohnung. Mit neuem Mietvertrag wurde die Wohnung zum 1.3.2014 an einen der ursprünglichen Mieter, nun aber in Wohngemeinschaft mit einem anderen Mitmieter, übernommen. Die Kaltmiete beträgt laut Mietvertrag 460,- €; seit 1.1.2020 erhöht auf 500,- € kalt. Ab 1.1.2022 dann Erhöhung auf 530,- € kalt. Die Garage wurde für 50,- € hinzugemietet.
Die Wohnung im 1. OG ist frei.
Die Jahresnettomiete kann bei Vermietung des 1. OG zu gleichen Konditionen wie das EG auf 26.880,- € gesteigert werden. Das bedeutet nach Abzug des jährlichen Erbbauzinses eine Rendite von 4% auf den Kaufpreis!
Sonstiges, Besonderheiten:
Renditeberechnung (Ohne Gewähr!)
Kaufpreis 595.000,- €
Aufgrund des Erbbauvertrags ist maximal eine Beleihung von 80% möglich.
-->Finanzierung: 476.000,- €
Erwerbsnebenkosten:
Reduzierte Grundsteuer: 2940,- €
(2.992€ *16,386 Aufzinsungsfaktor für Restlaufzeit Erbbauvertrag 39 Jahre)
Notar und Gericht inkl. Bestellung Grundschuld: 7.590 €
Maklerprovision (5,8% auf Kaufpreis): 34.510,-€
GESAMTERWERBSAUFWAND: 674.550,- €
abzüglich Fremdkapital 476.000,- € = 198.550,-
Gerundeter Eigenkapitalaufwand: ca. 200.000,- €
Renditeberechung für Eigenkapitalaufwand:
Kalt-Mieteinnahme p.a. 29.000,- €
abzüglich 12% Mietausfallrisiko, Verwaltung, Instandhaltung
= 3.500,- € p.a.
abzüglich 4% Zins und Tilgung auf Darlehen von 476.000 €
= 19.040,- €
Verbleiben als Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals:
6.460,- €
bzw. 3,23%.
Steuerliche Aspekte wie Abschreibung und Zinsverlustabzug sowie Reparaturen und nicht umlegbare Betriebskosten (Verwaltung, Materialkosten etc.) sind hier nicht berücksichtigt. Diese verbessern die Rendite möglicherweise noch ein wenig.
Die Kosten für Notar, Gericht, Grundschuldbestellung sowie die reduzierte Grunderwerbsteuer bei Erbbaurecht sind im Kauffall selbst nochmal zu überprüfen bzw. durch Notar und Steuerberater zu verifizieren.
Besteht ein Erbbaurecht?:
Ja
Beginn Erbbauvertrag:
1. Januar 1962
Enddatum Erbbauvertrag:
31. Dezember 2060
Erbbauzins p.a. bei Erwerb:
2.922,00 €
Vereinbarter Anpassungsmodus:
abhängig von der Entwicklung der Bodenpreise
Vereinbarung betreffend Vertragsende:
Entschädigung für Zweidrittel des gemeinen Werts des Bauwerks an den Erbbauberechtigten
Bodenrichtwert des Grundstücks :
505.800,00 €
Sonstige vertragliche Vereinbarungen:
Erbbauvertrag liegt vor und kann von Interessenten eingesehen werden.
Erläuterungen zum Erbbaurecht:
Der Erbbaurecht-Geber ist das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Frankfurt am Main
Reduzierte Grunderwerbsteuer (Bewertungsgesetz Anlage 9a zu § 13):
ca. 2940 € (ohne Gewähr)
Was ist das charakteristische Merkmal dieses Objekts:
Gute Rendite, solides Objekt, schöne Lage - die perfekte Kombination für einen Anleger. Und Eigennutzung auch noch möglich.
Kommentar:
Alle Informationen zum Erbbauvertrag sowie zum Haus erhalten Sie im Rahmen eines individuellen Besichtigungstermins. Die beiden vermieteten Wohnungen können bei der Erstbesichtigung nicht gezeigt werden.
Hinweis zu den Fotos:
Die Fotos zeigen nur das 1. Obergeschoß (die freie Wohnung). Bilder der vermieteten Wohnung können aus Diskretionsgründen nicht gezeigt werden.
Das Objekt wurde durch AllGrund Immobilien GmbH Dreieich nachgewiesen. Bei Kaufvertragsabschluß beträgt die Courtage, die der Käufer an AllGrund zahlt, 5,80% vom Kaufpreis incl. MWSt., fällig und verdient mit notariellem Kaufvertrag. Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum vorbehalten. Verträge und Makleraufträge werden nach deutschem Recht abgeschlossen.
Widerrufsrecht: Der Unterzeichner bestätigt hiermit, daß er den Maklervertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluß per Email, Fax oder Brief ohne Angabe von Gründen zurückziehen kann. Allerdings gilt die Dienstleistung des Maklers als beansprucht und erfüllt, wenn der Unterzeichner unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage um das Zustandekommen eines Kaufvertrags bittet. Ungeachtet dessen ist nur und auf jeden Fall bei Abschluß eines Kaufvertrags die oben genannte Provision an den Makler zu zahlen. Darüber hinausgehende Kosten entstehen weder bei Widerruf des Maklervertrags noch bei Nichtabschluß eines Kaufvertrags für dieses Objekt. Gleiches gilt im Falle eines Mietvertrags.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise an Sie als Verbraucher zu Ihrem Widerrufsrecht!
Sie haben uns als Makler kontaktiert und möchten eine von uns angebotene Immobile (Haus, Wohnung etc.) mieten oder kaufen. Damit gehen Sie laut Gesetz einen Maklervertrag ein. Dieser muß nicht unbedingt in schriftlicher Form abgeschlossen werden, sondern kann auch durch sogenanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Sie geben uns den Auftrag, Ihnen eine Immobilie zu vermitteln, zu zeigen, oder Ihnen die Adresse mitzuteilen oder die Kontaktmöglichkeit zum Verkäufer bzw. Vermieter herzustellen. Sobald diese Angaben an Sie durch uns erfolgt sind, ist in der Regel auch unser Provisionsanspruch gegeben. (Es ist wie in jedem anderen Geschäft auch – Sie möchten eine Dienstleitung und wir als Dienstleister haben dafür ein Honorar verdient, wenn die Dienstleistung vollständig - oder ggf. auch teilweise - erbracht wurde.)
Nachfolgend erläutern wir Ihnen Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355ff. BGB
Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, daß diese Erläuterungen sich ausschließlich auf Ihr Widerrufsrecht des Maklervertrags beziehen, nicht jedoch auf Miet- oder Kaufverträge. Sie als Auftraggeber können Ihre oben beschriebene Vertragserklärung gegenüber dem Makler innerhalb von 14 Tagen an Vertragsabschluß ohne Angaben von Gründen (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt im allgemeinen die Ihrerseits erfolgte Beauftragung des Maklers, Ihnen Details zur angebotenen Immobilie zu schicken bzw. für Sie tätig zu werden (z.B. Besichtigungstermin, Zusenden von Expose oder weiteren Informationen, Weitergabe der Adresse, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.). In jedem Fall gilt der Zugang dieser Widerrufsbelehrung in Papierform als spätester Zeitpunkt, an dem die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Brief an AllGrund Immobilien GmbH, Immanuel-Kant-Straße 35, 63303 Dreieich oder per Fax an 06103/8073755 oder per E-Mail an service@allgrund.com oder SMS an 0151-58703200. Als rechtzeitig gilt die Absendung des Widerrufs an uns am letzten Tag der Widerrufsfrist. Bei Zusendung per Email empfehlen wir hilfsweise die Nutzung eines zweiten Kommunkationswegs, am besten per Fax, da Emails gelegenlich auch in automatischen Spamfiltern landen, auf die wir wenig Einfluß haben. Sie können uns auch gerne anrufen, um sich zu überzeugen, daß der Widerruf auch angekommen ist. Sie können jedoch nicht mündlich widerrufen. Nach ordnungsgemäßem Widerruf sind von Ihnen an uns eventuell bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufes bei uns an Sie als Auftraggeber zurück zu gewähren. Für diese Rückgewährung der Zahlungen wird Ihnen als Auftraggeber keine Gebühr berechnet. Die Rückgewährung der Zahlungen erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung Ihrerseits erfolgt war.
Auftrag zur Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Möchten Sie uns bereits vor Ablauf dieser 14-tägigen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beauftragen (z.B. Besichtigung, Benennung einer Adresse, Zusendung detaillierter Unterlagen, Benennung von Vermieter oder Verkäufer), dann erklären Sie damit uns gegenüber, daß Sie darüber belehrt wurden und damit einverstanden sind, daß Ihr Widerrufsrecht damit erlischt.
Sollten Sie bis zur fristgerechten Ausübung Ihres Widerrufsrechts dennoch bereits von uns Dienstleistungen erhalten haben, so erklären Sie damit, dass Sie im Falle eines Widerrufes dieses Vertragsschlusses für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen eine marktübliche, angemessene Vergütung zu bezahlen haben, die dem Anteil der bereits erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang unserer Dienstleistung. Andere bis dahin erbrachte Dienste (Besichtigungen, Beratungsgespräche, die sich auf den Kauf oder die Anmietung beziehen etc.) sind ggf. in angemessener und marktüblicher Weise entsprechend dem Aufwand des Maklers von Ihnen zu vergüten, sofern die gesamte Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Erlöschen des Widerrufsrechtes durch vollständige Leistungserbringung
Ihnen als Auftraggeber wird hiermit bekannt gemacht, dass Ihr oben dargelegtes vierzehntägiges Widerrufsrecht erlischt, sobald wir die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht haben.
Bitte beachten Sie:
Der Gesetzgeber verlangt von uns, daß Sie für jede durch uns vermittelte Immobilie diese Widerrufsbelehrung erhalten. Es gibt keine Möglichkeit, einen generellen Verzicht darauf zu erklären. Sofern Sie also dazu aufgefordert werden, diese Bestätigung bei jeder Besichtigung aufs Neue zu unterschreiben, liegt allein an den gesetzlichen Vorschriften, an die wir gebunden sind. Sofern in einem Exposé angegeben ist, daß Sie als potentieller Mieter oder Käufer keine Provision zu zahlen haben (weil der Makler beispielsweise vom Vermieter oder Verkäufer entlohnt wird oder ggf. eine Immobilie aus eigenem Besitz anbietet), trifft das Widerrufsrecht nicht zu.