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Stichwort English Beschreibung
Time-Sharing, Wesentliche Rechte und Pflichten der Verbraucher time sharing, consumers' fundamental rights and obligations Das wichtigste Recht des Verbrauchers besteht im Recht auf Nutzung einer Wohneinheit (in der Regel Wohnungen und nicht bloße Zimmer; im deutlichen Kontrast zum Hotel) in einer Ferienanlage oder in einem Angebotspool von Ferienanlagen. Untrennbar verknüpft damit ist der Anspruch auf Unterhalt, Wartung und Erneuerung der Ferienanlage(n). Ebenso typisch, teilweise gar unerlässlich, ist ein ganzer Strauß an Dienstleistungen, die schon bei der Reisevorbereitung und -organisation beginnen, vor allem aber beim Aufenthalt vor Ort zum Tragen kommen (Rezeption, Ausflüge, Veranstaltungen, Sport- und Kinderprogramme, etc.).

Damit gekoppelt ist der entsprechende Ausbau der Infrastruktur; typischerweise sind Restaurants, Bars, Schwimmbäder, Sportplätze, Kinderhort, etc. vorhanden. Last but not least bietet ein Anbieter, der etwas auf sich hält, Unterstützung beim Verkauf eines Teilzeit-Wohnrechts und manchmal sogar bei der Verwertung von konkreten Aufenthaltsrechten.

Da Time-Sharing-Modelle weit überwiegend langfristig ausgelegt sind, ist die Rechtsstellung der Verbraucher vererblich und sie können auch rechtsgeschäftlich darüber verfügen. Selbst die individuellen Aufenthaltsrechte sind frei übertragbar. Letzteres ist auch Voraussetzung für die in der Praxis bei den Modellen mit fixiertem/r Zeitraum/Wohneinheit durchweg anzutreffenden externen Tauschmöglichkeit. Letztere wird durch unabhängige Tauschgesellschaften, die Tauschmöglichkeiten in hunderten oder tausenden von Ferienanlagen vermitteln, ermöglicht. Dies erfordert einen zusätzlichen Vertrag mit der Tauschgesellschaft. Je höher das eigene Teilzeit-Wohnrecht eingestuft ist (massgeblich sind Kriterien wie Saison, Lage, Wohneinheit, Ferienanlage, etc.), desto einfacher wird der gewünschte Tausch möglich sein.

Intensiv hat sich die europäische Gesetzgebung mit den Rechten der Verbraucher beim Vertragsabschluss befasst. Unabhängig vom rechtlichen Konzept stehen dem Verbraucher in allen Europäischen Staaten das Recht auf umfassende vorvertragliche und vertragliche schriftliche Information (definierter Mindestinhalt) in seiner eigenen Sprache und ein kostenfreies Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen zu, auf das er gesondert und klar hinzuweisen ist (Widerrufsbelehrung). Außerdem darf der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist keine (An-)Zahlung vom Verbraucher fordern oder annehmen. Der Vertrag selbst muss (mindestens) schriftlich abgefasst sein und definierte Mindestangaben enthalten. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen dem Anbieter schwerwiegende Sanktionen.

Auf der Seite der Pflichten belasten den Verbraucher primär Zahlungspflichten: Am Anfang steht die Bezahlung des einmaligen Gesamtpreises. Der Betrag kann stark variieren und ist abhängig von der Qualität des erworbenen Rechts (Ferienanlage, Größe und Lage der Wohneinheit, Saisonalität, Aufenthaltsdauer, etc.).

Wird Ratenzahlung vereinbart, genießt der Verbraucher den weitgehenden Schutz für Verbraucherdarlehensverträge. Unabdingbar treffen den Verbraucher sodann (in der Regel jährlich) wiederkehrende Zahlungspflichten: Diese decken die Aufwendungen für Verwaltung, Unterhalt, Instandhaltung, Erneuerung und die Dienstleistungen vor Ort wie Reinigung, Wäsche, Energie, Abfallentsorgung, etc. Bei diesen Kosten sollte sich die jährliche Steigerung einigermaßen im Rahmen der einschlägigen Inflationsrate(n) bewegen. Ist eine externe Tauschgesellschaft involviert, kommen die entsprechenden Kosten für Mitgliedschaft und effektiven Tausch hinzu.

Abgesehen von den Zahlungspflichten treffen den Verbraucher die üblichen Verhaltenspflichten vor Ort. Eine Haftung für weitere Kosten sollte hingegen in jedem Fall durch eine geeignete rechtliche Konzeption ausgeschlossen sein.