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Stichwort English Beschreibung
Untersagung prohibition; injunction; interdiction baurechtlich

Untersagung ist eine Maßnahme der Bauaufsichtsbehörde zur Gefahrenabwehr, ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben zu stoppen, da in einem vereinfachten Verfahren nach den Landesbauordnungen eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden nicht erteilt werden muss. Die Untersagung kann auch die Nutzung eines genehmigungspflichtigen Bauwerkes, das ohne Genehmigung erstellt oder umgebaut wurde, verhindern, wenn die Bauaufsichtsbehörde von der rechtswidrigen Nutzung Kenntnis erlangt.

gewerberechtlich

Die Gewerbebehörde kann die Ausübung eines Gewerbes untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person schließen lassen. Auf Antrag des Gewerbetreibenden kann der Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortgeführt werden.

Meist geht dem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ein Strafverfahren voraus. Die im rechtskräftig gewordenen Urteil enthaltenen Gründe sind dann auch maßgebend für die Begründung der Untersagung.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer) wirkt der Widerruf der einmal erteilten Erlaubnis wie eine Gewerbeuntersagung.