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Stichwort English Beschreibung
Umweltverträglichkeitsprüfung / Umweltprüfung environmental impact assessment; assessment of environmental effects/ environmental assessment Mit Hilfe der Umweltprüfung wird ermittelt, welche Einflüsse die Verwirklichung eines umweltkritischen großen Bauvorhabens auf die Umwelt hat.

Diese Prüfung ist im "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVPG) vom 5. September 2001 geregelt. Zweck des Gesetzes ist die Sicherstellung der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umwelteinflüsse bei bestimmten großen umweltkritischen Vorhaben und deren Berücksichtigung bei allen behördlichen Entscheidungen (Umweltvorsorge). Die Prüfung bezieht sich auf die Auswirkungen von Vorhaben auf,
  • Menschen Tiere und Pflanzen,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter und die
  • Wechselwirkung zwischen diesen "Schutzgütern".
Im Rahmen der Bauleitplanung sind die sich aus der Umweltprüfung ergebenden Erkenntnisse in die Abwägung einzubeziehen.

Durch die Novellierung des BauGB (Europarechtsanpassungsgesetz vom 24. Juni 2004) wurden vorrangige Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung – nunmehr Umweltprüfung – eingeführt. Nach dem neuen § 2 Abs. 4 ist im Zuge der Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Damit entfällt für alle nach dem 20. Juli 2004 durch Aufstellungsbeschluss neu zu erstellenden Bauleitpläne die bis dahin durchzuführende Vorprüfung. Eine weitere Ausnahme von der Umweltprüfungspflicht wurde durch eine die letzte Gesetzesnovellierung vom 21.12.2006 für "Bebauungspläne der Innenentwicklung" nach § 13a BauGB eingeführt.

Woraus der Umweltbericht besteht, ist in einer Anlage zum BauGB genau beschrieben.