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Stichwort | English | Beschreibung |
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Raumordnung | town and country planning; land use planning; regional planning; land use regulation | Grundlage der Raumordnung ist das Raumordnungsgesetz. Es wurde 2008 novelliert. Ursprünglich beim Bund angesiedelte Kompetenzen sind im Zuge der Föderalismus-Reform auf die Bundesländer übertragen worden. Die Länder können vom Bundesgesetz nun eigenverantwortlich abweichen. Wiedergegeben sind im Raumordnungsgesetz (ROG) die Aufgaben, Leitvorstellungen und Grundsätze der deutschen Raumordnung. Zu den Aufgaben der Raumordnung zählt die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes der Bundesrepublik Deutschland durch zusammenfassende überregionale Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Die dabei zu beachtenden Grundsätze sind vielfältig. Sie reichen von der Entwicklung und Erhaltung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur über die Erhaltung der dezentralen Siedlungsstruktur und die Sicherung der Verdichtungsräume als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungsschwerpunkte bis hin zum Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen und der Pflege von Natur und Landschaft. Eine der Leitvorstellungen besteht darin, dass auf gleichwertige Lebensbedingungen in den Teilräumen hingewirkt werden soll. In die Leitvorstellungen und Grundsätze sollen alle Planungsebenen eingebunden werden – die Landesentwicklungspläne, die Regionalpläne bis hin zu den Flächennutzungsplänen. In den Ländern Berlin, Hamburg und Bremen erfüllen die Flächennutzungspläne die Funktion eines Regionalplanes. Die Verzahnung der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung ist im Baugesetzbuch vorgeschrieben. |