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Stichwort English Beschreibung
Raumordnung town and country planning; land use planning; regional planning; land use regulation Grundlage der Raumordnung ist das Raumordnungsgesetz. Es wurde 2008 novelliert. Ursprünglich beim Bund angesiedelte Kompetenzen sind im Zuge der Föderalismus-Reform auf die Bundesländer übertragen wor­den. Die Länder können vom Bundesgesetz nun eigenverantwortlich abweichen.

Wiedergegeben sind im Raumordnungsgesetz (ROG) die Aufgaben, Leit­vor­stellungen und Grundsätze der deutschen Raumordnung. Zu den Auf­gaben der Raumordnung zählt die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes der Bundesrepublik Deutschland durch zusammen­fassende überregionale Raumordnungspläne und durch Abstimmung raum­bedeutsamer Planungen und Maßnahmen. Die dabei zu beach­ten­den Grundsätze sind vielfältig. Sie reichen von der Entwicklung und Er­hal­tung einer ausgewogenen Siedlungs- und Freiraumstruktur über die Erhaltung der dezentralen Siedlungsstruktur und die Sicherung der Ver­dichtungsräume als Wohn-, Produktions- und Dienstleistungs­schwer­punk­te bis hin zum Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen und der Pflege von Natur und Landschaft.

Eine der Leitvorstellungen besteht darin, dass auf gleichwertige Lebens­be­dingungen in den Teilräumen hingewirkt werden soll. In die Leitvor­stel­lungen und Grundsätze sollen alle Planungsebenen eingebunden werden – die Landesentwicklungspläne, die Regionalpläne bis hin zu den Flächen­nutzungsplänen. In den Ländern Berlin, Hamburg und Bremen erfüllen die Flächennutzungspläne die Funktion eines Regionalplanes. Die Verzah­nung der Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung ist im Bauge­setzbuch vorgeschrieben.