Energieausweise im Landkreis Offenbach, Stadt Offenbach, Stadt Frankfurt, Wetterauskreis, Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis

Der Energieausweis ist (mit wenigen Ausnahmen - Denkmalschutz oder Wohnfläche nicht mehr als 50m²) immer Pflicht zur Vorlage bei Vermietung und Verkauf.

Optional: Zusätzlich können Sie eine kostenfreie Immobilienbewertung von uns erhalten, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen.

Energieausweise von „Immoticket24.de GmbH“

Die auf diesem Webangebot zur Verfügung gestellte Möglichkeit zur kostenpflichtigen Online-Bestellung von Energieausweisen bei energieausweis-online-erstellen.de wird über die „Immoticket24.de GmbH“ (ansässig in Welling, Deutschland) bereitgestellt.

Diese Funktion ermöglicht den Nutzern die kostenpflichtige Bestellung von Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG 2020).

Wenn Sie Ihre Daten in das Formular zur Erstellung eines Online Energieausweises eintragen und im Schritt „Energieausweis-Basisdaten“ die Schaltfläche „Energieausweis-Erstellung beginnen“ anklicken, werden Ihre Daten zum Zweck der Erstellung des Online- Energieausweises an unseren Kooperationspartner Immoticket24.de GmbH weitergeleitet, die uns die entsprechende Software zur Verfügung stellt und von uns als Auftragsverarbeiter nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet ist.

Ebenso erhalten möglicherweise die von uns zur Bereitstellung unseres Webangebots eingesetzten Dienstleister Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten.

Die Darstellung der jeweiligen Formulare zur Erstellung des Energieausweises findet bei Aufruf der betreffenden Seiten über die Server des Drittanbieters statt. Der Anbieter protokolliert diese Zugriffe gemäß seiner Datenschutzerklärung in Server-Logfiles und verarbeitet Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung.

WELCHEN ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGEN SIE?

Generell gilt: Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis erforderlich, wenn das Baujahr bis 1977 liegt.

Ausnahme: Das Gebäude wurde nach 1977 energetisch nachgerüstet und genügt den Standards der Wärmeschutzverordnung 1977. Das ist erfüllt, wenn Dach, Decke zum Spitzboden und Außenwände nach 1977 mit mindestens 5cm Wärmedämmung versehen wurden und Heizung und Fenster nach 1977 erneuert wurden. Bei diesen Gebäuden kann frei gewählt werden. In diesem Fall kann der Verbrauchsausweis gewählt werden, der nicht nur günstiger, sondern auch deutlich einfacher zu bekommen ist.

Ab 5 Wohneinheiten gilt: Freie Wahl unabhängig vom Baujahr

BAUJAHR AB 1978: Freie Wahl

NEUBAU: Bedarfsausweis

Kosten:
Bedarfsausweis: 109,59 Euro
Verbrauchsausweis: 59,95 Euro

Hier Bedarfsausweis anfordern:

 

Hier Verbrauchsausweis anfordern: