Die nachfolgenden Unterlagen werden von uns benötigt, bevor wir eine Immobilie wertschätzen und vermarkten können.

Auch fragen Käufer nach diesen Unterlagen, und sie sind jedesmal angenehm überrascht, wenn wir statt sagen zu müssen "haben wir angefordert aber noch nicht erhalten" oder "na ja, die besorgen wir noch" besser sagen können: "Die haben wir alle für Sie online zum Herunterladen bereit gestellt und hier sind Ihre Zugangsdaten!" 

Finanzierer und Banken benötigen die meisten dieser Unterlagen, bevor sie eine Finanzierung zusagen können. Um also einen kaufwilligen Kunden möglichst schnell bedienen zu können und die Finanzierungszusage zu erhalten, ist es von großem Vorteil, diese zur Hand zu haben.

Die Unterlagen sind je nach Objektkategorie etwas unterschiedlich. 

Diese werden immer gebraucht:

  • Grundbuchauszug, nicht älter als drei Monate
  • Amtliche Flurkarte (bzw. Katasterauszug)
  • Grundrisse, Pläne, Bauzeichnungen
  • Flächenberechnungen (Wohnflächen, Nutzflächen, Geschoßflächen...)
  • Kopie der Gebäudeversicherung
  • Grundsteuerbescheid bzw. städtischer Grundbesitzabgabenbescheid

Diese werden zusätzlich bei Wohnungs- oder Teileigentum benötigt:

  • Teilungserklärung nebst allen Nachträgen (Nachträge sind aus dem Grundbuchauszug ersichtlich)
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Aktueller Wirtschaftsplan
  • Die letzten 2-3 Jahresabrechnungen
  • Die Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • (nach Möglichkeit) Beschlußsammlung des Verwalters

Bei Mietobjekten benötigen wir:

  • Die Mietverträge bzw. eine Mietaufstellung
  • Die Jahresabrechnungen der Verwaltung mit den Mietern

Bei Verkauf und Vermietung ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • Der Energieausweis (er muß noch gültig sein!)

Mittels einer einfachen Vollmacht können wir jene Unterlagen beschaffen, die Sie selbst vielleicht nicht haben oder nicht auffinden können.